2024-05-10T08:19:16.237Z

Vereinsnachrichten
F: Grundler
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Strafe für SG Reutlingen

Verfahren wegen sportwidrigem Betragen

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Das Sportgericht der Verbands- und Landesligen (Dieter Class) musste sich mit einer von der SG Reutlingen beantragten Vereinswechsel-Geschichte beschäftigen. Die SG Reutlingen hatte am 10.

Das Sportgericht der Verbands- und Landesligen (Dieter Class) musste sich mit einer von der SG Reutlingen beantragten Vereinswechsel-Geschichte beschäftigen.

Die SG Reutlingen hatte am 10. Januar beim Vereinswechsel für den Spieler Maximilian Kreuziger (TuS Metzingen) im Pass-Online-Antrag wahrheitswidrig angegeben, dass dem Verein der Abmeldungs-Einschreibebeleg vom 23. Dezember 2014 vorliegen würde. Die TuS Metzingen legte beim Württembergischen Fußballverband (WFV) Einspruch mit der Begründung ein, keine Abmeldung des Spielers erhalten zu haben, was später im Verfahren von der SG Reutlingen eingeräumt wurde. Für das sportwidrige Betragen wurde der Orschel-Hagener Verein zu einer Geldstrafe von 100 Euro plus Verfahrenskosten verurteilt. kuku

Aufrufe: 021.2.2015, 00:00 Uhr
Südwestpresse / SWPAutor