2024-04-16T09:15:35.043Z

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Foto: Pixelio
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Straberg muss noch einmal gegen SVG ran

Spruchkammer des Kreises Grevenbroich-Neuss setzt das abgebrochene Spiel neu an +++ Ein Spieler der Grevenbroicher für ein Jahr gesperrt +++ Neuauflage schon am Mittwoch?

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Am Montagabend hat sich die Spruchkammer des Kreises Neuss-Grevenbroich mit dem Abbruch der Partie zwischen dem SVG Grevenbroich und dem FC Straberg am 17. Mai befasst. Klar war, dass die Entscheidung in Bezug auf die Spielwertung Einfluss auf den Aufstieg der Kreisliga B, Gruppe 2, haben würde, weil beide Mannschaften dort noch Chancen haben.

Um 20.22 Uhr stand die Entscheidung der Kammer fest: Das Spiel muss erneut ausgetragen werden! Und das hat Konsequenzen, die in der Folge für massive Diskussionen sorgten.

Zunächst beschrieb Schiedsrichter Sebastian Patzel, was er am 17. Mai aus seiner Sicht erlebt hatte: "Das Spiel war schon vorher von vielen sehr emotional und intensiv diskutierten Entscheidungen begleitet. Nach der Straberger Führung wurde es immer ungemütlicher, der SVG-Trainer versicherte mir nach Rücksprache, dass er das Team im Griff habe und dass alles im Rahmen bleiben werde. Nach der ersten Roten Karte gegen den SVG wurde es noch unruhiger. Dann fiel die Äußerung 'Kann den mal jemand tot machen', eindeutig in meine Richtung und mit einer Geste verbunden. Erst nach der Roten Karte für ihn habe ich bemerkt, was da gerade gesagt worden war, habe die Assistenten zu mir gerufen und mich entschieden, dass wir das Feld verlassen und das Spiel unterbrechen. Die Aktion des Zuschauers, der dann auf das Spielfeld lief, galt auch eindeutig mir. Er wurde dann von einem SVG-Ordner etwa einen Meter vor mir gestoppt und zu Boden gedrückt. Später äußerte ein SVG-Spieler meinem Assistenten gegenüber, er habe sich unsere Gesichter gemerkt", erklärte Patzel. Diese Aussage bestätigte der Assistent später auch selbst."Letztlich hat mich kein einzelner Grund, sondern die Gesamtheit der Geschehnisse zum endgültigen Abbruch bewegt. Wenn ich in der Kabine beim SVG überhaupt kein Gehör finde, wenn ich versuche, die Spielfortsetzung herbeizuführen, habe ich eigentlich keine andere Wahl. Die Straberger haben alle bejaht, weiterspielen zu wollen. Beim SVG wurde ich nur mit Vorwürfen konfrontiert, als ich das besprechen wollte."

Der SVG bekundete, dass der Spieler, der dem Vorwurf der Beleidigung ausgesetzt ist, zum einen ein sehr ruhiger, besonnener Spieler sei, und zum anderen der deutschen Sprache so weit gar nicht mächtig sei. Auch sei der Spieler bisher nicht durch Karten aufgefallen. Anwesend war der Spieler indes nicht, ebenso wenig wie der Zuschauer, der auf den Platz gelaufen war. Dieser war wegen eines ähnlichen Vorfalles zuvor bereits bis zum 4. März gesperrt. Die Grevenbroicher machten dem Schiedsrichter auch den Vorwurf, in der Kabine nicht wirklich mit ihnen kommuniziert zu haben.

Zwei Straberger Spieler bestätigten in Ihren Zeugenaussagen zumindest im Wortlaut die Bedrohung des Schiedsrichters. Zudem betonten die Straberger, dass sie in der Tat einer Spielfortsetzung ohne Bedenken zugestimmt hätten.

Die Kammer gab in der Urteilsbegrüng bekannt, lange mit sich gerungen zu haben. Letztlich habe es aber keine Alternative zur Neuansetzung gegeben. Der Grund dafür lag überwiegend darin, dass der Schiedsrichter sich nach der "Morddrohung" nicht direkt für einen Abbruch entschieden habe. Dies dann erst mit so großer zeitlicher Verzögerung vorzunehmen, sei ein falsches Vorgehen gewesen.

Probleme wirft nun das weitere Vorgehen auf: Das Spiel soll nun bereits am Mittwoch ausgetragen werden, wie die Kammer entschied. Die Straberger kündigten aber einen Einspruch an, für den die Frist sechs Tage beträgt. Das passt nun nicht zusammen. Es müsste das Spiel also vor einem Einspruch ausgetragen werden. Die Straberger argumentierten später, dass das Antreten ja einer Anerkennung des Vorgehens gleich kommen würde. Ob das Team vor diesem Hintergrund überhaupt antreten werde, ließen die Vereinsvertreter der Straberger offen.

Urteile gab es letztlich auch gegen die beiden SVG-Spieler, die verbale Entgleisungen zu verantworten haben. Der Spieler, der die "Morddrohung" ausgesprochen hat, wurde für ein Jahr bis zum 17. Mai 2016 gesperrt. Ein weiterer muss wegen des Ausrufes Ausruf "eure Gesichter habe ich mir gemerkt" bis zum 2. August aussetzen. Der bereits zuvor in einer Verhandlung aufgefallene Zuschauer, der beim SVG Hausverbot hatte, muss sich einem eigenen Verfahren stellen. Er ist Rot-Weiß Elfgen angeschlossen, sein Bruder spielt bei den Grevenbroichern.

Aufrufe: 01.6.2015, 21:00 Uhr
Sascha KöppenAutor