2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
Darf Timo Werner mit RB Leipzig nächstes Jahr in der Champions League jubeln? © Getty Images
Darf Timo Werner mit RB Leipzig nächstes Jahr in der Champions League jubeln? © Getty Images

Startverbot für RB Leipzig in der Champions League?

Sportlich läuft es beim Bundesliga-Neuling aus dem Leipziger Cottaweg rund. Der aktuelle zweite Platz in der Bundesliga würde zur direkten Teilnahme an der Champions League berechtigen.

Verlinkte Inhalte

Doch jetzt sickern erste Anzeichen durch, dass die UEFA diesem Vorhaben einen Riegel vorschieben könnte. Wie die „Salzburger Nachrichten“ berichten, gibt es Signale vom europäischen Verband aus Nyon, dass entweder RB Salzburg oder RB Leipzig in der Königsklasse spielberichtigt sind.

„Es geht nämlich um die Vertrauens- und Glaubwürdigkeit des Wettbewerbs. Die UEFA schreibt in ihrem Regulativ vor, dass nicht zwei Clubs gleichzeitig in Europa spielen können, wenn sie vom selben Geldgeber oder von den gleichen Personen gesteuert werden.“, heißt es im Artikel der Salzburger Nachrichten.

Red Bull ist Initiator der beiden Vereine aus Salzburg und Leipzig, die in dieser Saison Richtung Champions League steuern. Auch RB weiß um diesen Passus in den UEFA-Regulaieren und baute schon vor. Denn in Salzburg agiert Red Bull offiziell nur noch als Sponsor. Entsprechend entspannt sieht man die Lage aktuell auch in Leipzig: „Glauben Sie mir, es gibt bei RB Leipzig keine Nervosität und auch die vermeintlichen Signale der UEFA gibt es nicht. Sofern wir uns qualifizieren sollten, gäbe es keinen Grund daran zu zweifeln, dass wir nächstes Jahr auch international spielen“, so RB-Vorstandschef Mintzlaff gegenüber der BILD-Zeitung.

Die Entscheidung darüber fällt erst am Saisonende, wenn auch sportlich klar ist, ob beide Teams in der europäischen Königsklasse antreten könnten. Und bis dahin bleibt noch etwas Zeit. Und ob sich RB Salzburg im Meisterschaftsfall überhaupt für die Champions League qualifiziert, darf angesichts der Historie bezweifelt werden...

Aufrufe: 022.2.2017, 13:33 Uhr
awhAutor