2024-04-16T09:15:35.043Z

Aufreger der Woche

Spielvereinigung Trier muss zwangsabsteigen

Manipulation und Urkundenfälschung: Spruchkammer hat Urteil gefällt.

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Der Einsatz eines nicht spielberechtigten Akteurs kommt der Spielvereinigung Trier teuer zu stehen: Die erste Mannschaft des Vereins wurde von der Spruchkammer des Fußballkreises Trier-Saarburg neben einer Geldstrafe von 350 Euro zum Zwangsabstieg aus der Kreisliga B Trier/Saar verurteilt. Außerdem wurden der Vorsitzende Peter Oberbillig und der damalige Trainer Benny Weiler mit Sperren belegt.

Im Wesentlichen wirft die Kammer unter dem Vorsitz von Josef Maximini (Konz) der SpVgg Spielmanipulation und Urkundenfälschung vor. Erwiesen ist mittlerweile, dass am 1. Juni im vierten und letzten Relegationsmatch der Trier-Süder gegen die SG Ruwertal II (3:2) ein Akteur mitgewirkt hat, der zwar einen Spielerpass für einen Verein aus dem Fußballverband Südwest, aber keinen für die Spielvereinigung hatte. Gerüchte und Hinweise in dieser Sache kamen seinerzeit schnell auf, wurden aber vom Verein (vermeintlich) widerlegt: Es tauchte ein Schreiben von dem Trierer Spieler auf, auf dessen Pass der nicht Einsatzberechtigte mitgewirkt hatte. Hier bestätigte er allem Anschein nach, auf dem Platz gestanden zu haben. Der Fall schien aus sportjuristischer Sicht erledigt. Wochen später kam es aber zu einem weiteren (anonymen) Hinweis, wonach dieses Schreiben gefälscht worden sei.In mühevoller Kleinarbeit machte sich die Kreisspruchkammer an die Arbeit, lud zu Verhandlungen, bis am vergangenen Sonntag das Urteil veröffentlicht wurde.

Freispruch für den zweiten Vorsitzenden

Als Drahtzieher der Aktion wurden SpVgg-Vorsitzender Peter Oberbillig und der inzwischen zur SSG Mariahof abgewanderte Spielertrainer Benny Weiler entlarvt. Oberbillig wurde es deshalb untersagt, bis 31. Dezember seine Amtsgeschäfte auszuüben, Weiler ist bis Mitte Juli aus dem Verkehr gezogen. Was mit dem nicht einsatzberechtigten Akteur geschieht, obliegt der Gerichtsbarkeit im Südwest-Verband. Einen Freispruch gab es dagegen für den zweiten Vorsitzenden Manuel Berg. Ihm konnte keine Mitwisserschaft nachgewiesen werden. Im Gespräch mit FuPa sagt Berg: „Ich war zwar Anfang Juni schon als Zweiter Vorsitzender, wollte und sollte nach einer längeren Reise erst zur neuen Saison richtig einsteigen. Von daher kannte ich vieles im Verein noch nicht so richtig.“ Im Spiel selbst kam Berg kurzfristig zum Einsatz, sei aber nicht in die Vorbereitungen, den nicht spielberechtigten Akteur spielen zu lassen, involviert gewesen. „Das Vergehen wurde von Vereinsseite zugegeben. Wir werden keinen Einspruch einlegen“, stellt Berg klar. Ob Vorsitzender Oberbillig seine Amtsgeschäfte ruhen lässt oder in der in naher Zukunft geplanten Mitgliederversammlung (vorübergehend) abtritt, soll nach dessen Rückkehr aus der Reha gegen Ende des Monats geklärt werden.

Verein kann mit Urteil leben

Der Ärger über den Zwangsabstieg hält sich bei der SpVgg in Grenzen, liegt man fünf Runden vor Schluss doch mit vier Punkten Rückstand zum rettenden Ufer sowieso auf dem letzten Tabellenplatz. Berg ist erleichtert, dass „das Urteil nicht noch härter war – möglich wäre auch ein Abstieg in der kommenden Saison gewesen“. Kurioserweise war man erst durchs Hintertürchen aufgestiegen: Der in der Relegation errungene vierte Platz reichte eigentlich nicht zum Sprung in die B-Klasse. Anfang Juli rückte man aber für die freiwillig aus der Liga geschiedene SG Nittel II nach. Der in der Winterpause von der SG Pallien/Post mit zahlreichen Spielern gekommene Trainer Jürgen Klankert werde die „Saison gut zu Ende bringen“, ist Berg überzeugt und zeigt sich optimistisch, trotz der Turbulenzen ab Sommer in der C-Liga eine schlagkräftige Mannschaft ins Rennen schicken zu können. Die verbleibenden Spiele bis Saisonende werden wie ausgetragen gewertet, haben aber für die SpVgg faktisch nur noch Freundschaftsspielcharakter.

Aufrufe: 011.4.2017, 19:02 Uhr
Andreas Arens Autor