2024-05-02T16:12:49.858Z

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F: Kurt Bauer
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Spruchkammer beendet Saison für BFC Destan

Gremium des Fußballkreises Aachen sperrt komplette Burtscheider Mannschaft bis Saisonende.

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Es kam am Ende ganz heftig für den Burtscheider FC Destan. Der kickte bislang in Gruppe 1 der Fußball-Kreisliga D. Nach diversen Vorkommnissen in der Hinrunde, die vor der Spruchkammer des Fußballkreises Aachen endeten, spielte der Klub seit Herbst 2013 auf Bewährung: Nichts durfte mehr passieren, was ein Spruchkammer-Urteil von mehr als 100 Euro Strafe und/oder eine vierwöchige Sperre nach sich zog.
Die als Präventivmaßnahme gedachte Chance ließ der Verein liegen, nutzte sie nicht, fiel Ende Oktober und am 22. Dezember 2013 erneut negativ auf. Per Einstweiliger Verfügung wurde der Klub am 27. Dezember zunächst bis zur Sitzung der Kreisspruchkammer am Montagabend aus dem Spielbetrieb genommen.

Die beiden jüngsten Vorfälle während der Bewährungszeit brachten das Fass aber zum Überlaufen und ließen der Kammer unter Vorsitz von Peter Büttgen nach einer dreistündigen Sitzung in der Alsdorf-Begauer Siedlerklause keine andere Wahl mehr: Die komplette Mannschaft des Burtscheider FC Destan wurde bis zum Saisonende gesperrt. Ein Urteil, das es im Fußballkreis Aachen so noch nie gegeben hat.

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„Diese Sperre gilt auch für eventuell anstehende Freundschaftsspiele oder Hallenturniere. Auch darf bis zum Saisonende keine weitere Mannschaft nachgemeldet werden“, erklärte Büttgen dem anwesenden Vorsitzenden des Burtscheider FC Destan, Sükrü D., und seinem Stellvertreter Serdal C. am Ende der Sitzung. In einer ersten Reaktion sagte der Vorsitzende, man wolle den Verein abmelden und nicht wieder anmelden. Bleibt abzuwarten, ob dies eine endgültige Entscheidung ist.

Die beiden Vereinsvertreter zeigten sich zwar einsichtig. „Aber wir mussten ein Zeichen setzen. Es ist zu viel passiert. Wir wünschen aber, dass Sie die Zeit nutzen, sich neu zu sortieren und zur nächsten Saison einen Antrag stellen, um wieder eine Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen zu lassen. Sie leben für den Sport, tun Sie es auch“, sagte Büttgen in Richtung des Vereinsvorsitzenden. Ihm und seinem Stellvertreter bescheinigte der Kammer-Vorsitzende zwar, „einen sehr guten Eindruck zu machen“. Das aber änderte nichts an der hohen Strafe für den Klub, der zudem die Verfahrenskosten in Höhe von mehreren hundert Euro zu tragen hat.

Die beschuldigten Spieler in den beiden verhandelten Fällen waren nicht anwesend. Das nahm die Spruchkammer, der neben Büttgen Heinrich Josef Loritz (SV Nothberg) als Schriftführer sowie Gregor Müller (FC Roetgen), Gert Baldus (SV Rott) und Manfred Müller (JSV Baesweiler) als Beisitzer angehören, mit Befremden zur Kenntnis. Es wirkte sich nicht gerade strafmildernd aus.

Im ersten Fall aus der Partie zwischen dem BFC Destan und dem VfL 05 Aachen (20. Oktober 2013) sperrte das Gremium den Destan-Spieler Sengo A., der schon im November nicht zu einer Verhandlung erschienen war, wegen Tätlichkeit gegenüber einem Gegenspieler und dem Schiedsrichter für 18 Monate. „Dieser Spieler ist zum wiederholten Male aufgefallen“, sagte Büttgen.

Aus der Begegnung zwischen Raspo Brand II und dem BFC Des-tan sperrte die Kammer anschließend zwei Spieler. Wegen „mehrfacher grober Beleidigung gegenüber dem Schiedsrichter sowie anschließendem Spucken in seine Richtung“ erhielt Youssef L. zwölf Monate Sperre. Gowan H. wurden wegen „Tätlichkeit (Kopfstoß) gegenüber seinem Gegenspieler und gegenüber dem Schiedsrichter (er schlug dem Schiri nach einer Roten Karte ins Gesicht)“ drei Jahre Sperre aufgebrummt.

Anonyme Drohung

Peter Büttgen sprach einen weiteren Punkt an, „den ich noch nie erlebt habe“: Dem bei der Sitzung als Zeuge anwesenden Schiedsrichter waren Anfang Januar zwei Mitteilungen per SMS zugeschickt worden – mit unterdrückter Telefonnummer natürlich. Büttgen: „Unglaublich! Mit der Drohung, wenn die Spruchkammer die Mannschaft ausschließt, wirst du dein blaues Wunder erleben.“ Beide Vereinsvertreter distanzierten sich vehement von solchen Drohungen.

Sie haben nun die Möglichkeit für einen Neuanfang in der nächsten Spielzeit, müssten aber weitere Auflagen erfüllen: Ein Schiedsrichterbeauftrager muss im Verein nach Absolvieren eines Lehrgangs installiert werden, und der Klub muss sich einer Vorstands-Beratung durch den Fußballkreis Aachen stellen. Sollte eine neue Mannschaft gemeldet werden, spielt sie sechs Wochen unter Kreisaufsicht und die Hinrunde auf Bewährung.

Aufrufe: 022.1.2014, 10:26 Uhr
Wilhelm Peters I AZ/ANAutor