2024-04-23T13:35:06.289Z

Querpass
Gerhard Wolf. Foto: Bock
Gerhard Wolf. Foto: Bock

Sportgerichts-Chef Wolf kämpft um seinen Ruf

Fußballkreis Niederlausitz entbindet den Vorsitzenden von seinen Aufgaben / Wolf legt Beschwerde beim Fußball-Landesverband ein

Nach sechs Jahren an der Spitze des Sportgerichts hat der Fußballkreis Niederlausitz den Vorsitzenden Gerhard Wolf von seinen Aufgaben entbunden. Dagegen hat er jetzt Beschwerde beim Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) eingelegt - und kämpft damit um seinen Ruf.

Denn so leicht hat es die Satzung des FLB dem Fußballkreis nicht gemacht. Der Kreisvorstand kann nach Paragraph 45, Absatz 5 zwar unter anderem Mitglieder der Rechtsorgane mit sofortiger Wirkung ihrer Ämter entheben. Aber nur "bei grober Pflichtverletzung oder bei Unwürdigkeit". Gegen diesen Vorwurf wehrt sich Wolf jetzt. Denn auch in der schriftlichen Begründung der Amtsenthebung des Vorstandes, die FuPa Brandenburg vorliegt, werden nach Ansicht des bisherigen Sportgerichtsvorsitzenden keine konkreten Verfehlungen benannt, die einen solchen Schritt rechtfertigen würden. Vielmehr heißt es, dass sich unter anderem die "Zusammenarbeit zwischen Vorstand und dem Vorsitzenden des Sportgerichts seit längerem schwierig gestaltet" und damit auch der Aussenwirkung des Fußballkreises schaden würde sowie "Verunsicherung bei den Vereinen" hervorrufe. "Wo sind Begründungen und Beweise für eine grobe Pflichtverletzung oder die Unwürdigkeit?", fragt sich Wolf.

Fußballkreis-Geschäftsführer Bernd Ospalek erklärt dazu: "Die Probleme gibt es nicht erst seit 14 Tagen, sondern bereits seit anderthalb Jahren. Es gibt keine Zusammenarbeit mehr. Kein Ausschuss will mehr etwas mit dem Sportgericht zu tun haben. Das Sportgericht soll aber eigentlich den Ausschüssen und dem Vorstand beratend zur Seite stehen." Das die Probleme aber offenbar nicht nur einseitig sind, zeigt eine E-Mail vom Fußballkreis-Vorsitzenden Frank Leopold aus dem August 2015, die FuPa Brandenburg ebenfalls vorliegt. Darin wird speziell darauf hingewiesen, dass es "im Gegensatz zu § 31(1) der Satzung des FLB nicht die Regelung gibt, dass Rechtsorgane an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilnehmen". Für Ospalek ist die Enthebung auf jeden Fall gut begründet: "Wenn du als Fußballkreis so einen Schritt machst, muss der schon wohlüberlegt sein. Es geht nicht um irgendwelche persönlichen Befindlichkeiten. Da braucht man auch Rechtssicherheit, aber soviel Erfahrung haben wir schon."

Genau an dem Punkt kritisiert Wolf das Vorgehen der Funktionäre. Denn ihm wurde die schriftliche Begründung unter anderem ohne Rechtsmittelbelehrung zugestellt. Für den erfahrenen Sportrechtler passt das ins Bild: "Auf so etwas muss geachtet werden. Formfehler passieren immer dann, wenn etwas nicht richtig durchdacht ist. Wir verlangen das auch von den Vereinen, damit sie Sicherheit haben."

Dazu ist auch der Weg zur Entscheidungsfindung des Vorstandes bemerkenswert: Da Wolf Anfang Juli aus dringenden privaten Gründen an einer Aussprache nicht teilnehmen konnte, wurde kurze Zeit später nach Vorgabe der Satzung eine verbindliche Anhörung angesetzt. An dieser nahmen allerdings nur drei von neun Vorstandsmitglieder überhaupt teil, also auch rechnerisch weit weniger als die Mehrheit. Sein Vorschlag, den Termin auf die einen Tag vorher ohnehin turnusmäßige stattfindende Vorstandssitzung zu legen, wurde laut Wolf ausgeschlagen. Auf Basis dieser Anhörung wurde schließlich der Beschluss zur Enthebung gefällt. "Es waren die Vertreter der wichtigsten Ausschüsse dabei", erklärt dazu Ospalek.

Die Entmachtung des Sportgerichtsvorsitzenden wurde im aktuellen Mitteilungsblatt des Fußballkreises darüber hinaus bereits innerhalb der Beschwerdefrist offiziell bekannt gemacht. Seine Beschwerde hat er fristgerecht innerhalb von sieben Tagen beim FLB-Vorstand und -Präsidium eingereicht. Obwohl seine Amtsenthebung nach FuPa-Informationen kommenden Montag ein Thema in der Verbands-Vorstandssitzung sein wird, hat Wolf bislang aber noch keinerlei Reaktion des FLB zu seiner Beschwerde. "Ich werde es ganz ruhig abwarten. Ich möchte entweder die Rehabilitation durch den Fußballkreis oder schlüssige Beweise. Das ist mein gutes Recht. Ich möchte damit niemanden persönlich angreifen, schon garnicht im Ehrenamt. An die Ordnungen und Satzung haben sich aber alle Funktionsträger zu halten", so Wolf.

Eine Rückkehr ins Sportgericht könnte er sich übrigens durchaus vorstellen: "Nach der Rechtslage erachte ich das als sehr wahrscheinlich. Ich habe immer nach meinem Versprechen vom letzten Fußballkreistag gehandelt: 'Dieses Sportgericht wird kein Erfüllungsgehilfe des Vorstandes sein', welches auch vom FLB- Präsidenten Siegfried Kirschen zur Kenntnis genommen wurde. Ich würde aber den kommissarischen Vorsitzenden als neuen Vorsitzenden anerkennen und nur als Beisitzer zurückkehren. Damit würde ich meiner Wahlverpflichtung nachkommen. Der Großteil der Vereine hat mich schließlich gewählt und gegenüber ihnen habe ich eine Verantwortung."

Aufrufe: 031.8.2016, 19:19 Uhr
Sven BockAutor