2024-04-23T13:35:06.289Z

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In Haibach konnte am 22. Oktober nicht gespielt werden. F.:FuPa
In Haibach konnte am 22. Oktober nicht gespielt werden. F.:FuPa

Sportgericht Bayern schmettert Eichstätter Protest ab

»Keine Basis für ein sportgerichtliches Verfahren erkennbar«: Die abgesagte Bayernliga-Partie zwischen dem SV Alemannia Haibach und dem VfB Eichstätt wird nachgeholt

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Die Absage der Partie zwischen dem SV Alemannia Haibach und dem VfB Eichstätt vom 22. Oktober ist diese Woche Gegenstand einer Verhandlung beim Sportgericht Bayern gewesen. Der VfB Eichstätt sah die Absage der Partie wegen Unbespielbarkeit des Platzes als nicht gerechtfertigt und erstattete Anzeige beim Sportgericht. Eichstätt verwies auch auf einen Präzedenzfall aus Baden-Württemberg. Das Sportgericht Bayern unter Vorsitz von Richter Heinz Ferber aus Nürnberg sah die Sache anders und entschied am Dienstag, kein Verfahren gegen den SV Alemannia Haibach zu eröffnen.

Rückblende: In der Woche ab Montag, den 17. Oktober, überschlugen sich die Ereignisse beim SV Alemannia Haibach. Auf die Entlassung von Trainer Klaus Hildenbeutel folgte die Besetzung der Trainerstelle durch Dittmar Schröder. Diese Entscheidung wurde von Teilen der Mannschaft nicht akzeptiert. Schröder stellte seinen Posten nach wenigen Tagen wieder zur Verfügung. Das Team führungslos und auch einige Ehrenamtliche, die zur Durchführung einer Bayernliga-Partie notwendig sind, standen nicht mehr zur Verfügung. Wie FuPa aus Haibach erfuhr, war eine Spielabsage unumgänglich. Obwohl in Haibach ein Kunstrasen zur Verfügung steht, wurde das Match gegen den VfB Eichstätt abgesagt. "Wir sind die Leidtragenden in diesem Fall", hatte Eichstätts Trainer Markus Mattes unmittelbar nach Bekanntwerden der Absage geäußert. Denn Eichstätt hat rund 260 Kilometer Fahrtstrecke nach Haibach zu bewältigen und eine Neuansetzung während der Woche wäre mit großem zusätzlichen Aufwand verbunden. Nun könnte es aber sein, dass die Partie noch am 3. Dezember nachgeholt wird.

Nach Ansicht der Eichstätter wäre der Platz einwandfrei bespielbar gewesen.

Die Verantwortlichen beim VfB Eichstätt mit Johann Benz an der Spitze legten daraufhin Protest beim Sportgericht ein und verwiesen auf einen Präzedenzfall aus Baden-Württemberg. Es ging um die Landesliga-Partie zwischen dem SV Fellbach und dem Tura Untermünkheim aus dem November 2015. Untermünkheim bekam die drei Punkte vom Sportgericht zugesprochen, weil sie das Spiel abgesagt hatten, obwohl ein spielfähiges Kunstrasenfeld zur Verfügung stand. Zudem hielt sich der Pressesprecher des VfB Eichstätt am Tag der Absage in Haibach auf und konnte die Entscheidung nicht nachvollziehen: "Der Platz war einwandfrei bespielbar, der Kunstrasen auch." Auch der Wetterbericht entsprach eher gegen einen Spielausfall. Aus Eichstätter Sicht war der Grund für die Absage wie aus zahlreichen Presseveröffentlichungen zu entnehmen war das Chaos bei den Gastgebern, die weder Trainer noch spielfähige Mannschaft hätten stellen können. Denn auf dem Kunstrasen spielte einen Tag später die zweite Haibacher Mannschaft. Das sah das Sportgericht nun anders und wies den Einspruch zurück.

Absagegründe laut Haibach: Starke Niederschläge und Baumaßnahmen im Bereich des Kunstrasens.

In einer Stellungnahme hat der SV Alemannia Haibach die erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen: "Es habe sowohl am Freitag (Absagetag) und am Samstag (Spieltag) jeweils vormittags in Haibach stark geregnet, was das vorgesehene Spielfeld so stark in Mitleidenschaft gezogen habe, dass man eine Austragung des Spiels nicht habe verantworten können und auch am Samstag zu dieser Entscheidung gekommen wäre. Hieran habe auch die kurzfristige Wetterbesserung am Freitagnachmittag nichts ändern können. Auch der Kunstrasenplatz sei keine tragbare Alternative für die Austragung des Spieles gewesen, da der gesamte Nahbereich des Platzes als Baugelände mit Baugittern abgesperrt gewesen sei", so die Stellungnahme aus Haibach. Daraus folgerte das Sportgericht Bayern am Dienstag: "Bei gründlicher Würdigung der vorgetragenen Argumente kann das Sportgericht Bayern in diesem Fall keine Basis für ein sportgerichtliches Verfahren erkennen. Die Spielabsetzung durch den zuständigen Rundenspielleiter liegt zweifelsfrei in dessen Entscheidungskompetenz und muss zwangsläufig auch zu einer Neuansetzung des abgesetzten Spiels führen. Der vom VfB Eichstätt vorgetragene Fall, bei dem eine Spielwertung vorgenommen wurde, kann hier schon deshalb nicht als Vergleichsfall herangezogen werden, weil er aus einem anderen Regionalverband mit möglicherweise ganz anderen Bestimmungen stammt", lautet die Begründung.

Sportgericht Bayern: Keine Verfehlungen auf Haibacher Seite erkennbar.

Im weiteren Wortlaut wird darauf hingewiesen: "Auch eine sportgerichtliche Sanktionierung der Spielabsage wegen unsportlichen Verhaltens kommt hier zur Überzeugung des Sportgerichts Bayern nicht in Betracht. Der VfB Eichstätt ist für seine in diesem Zusammenhang erhobenen Schuldvorwürfe in vollem Umfang beweispflichtig. Die sachlich und nachvollziehbar vorgetragene Darstellung des SV Alemannia Haibach, man habe nach einer Platzbegehung aller Verantwortlichen die Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, kann nicht durch bloße Mutmaßungen über andere Beweggründe und durch Wettervorhersagen widerlegt werden. Aus all diesen Überlegungen erschien dem Sportgericht Bayern in diesem Fall die Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens gegen den SV Alemannia Haibach nicht für veranlasst." Beim VfB Eichstätt wird man sich überlegen, was zu tun ist. Allerdings wird es schwierig sein, eine schlüssigen Gegenbeweis zu führen. Daher bleibt wohl nur die Neuansetzung abzuwarten und die Partie ordnungsgemäß auszutragen.





Aufrufe: 016.11.2016, 12:30 Uhr
Dirk MeierAutor