Wiesbaden. Der Abbruch der A-Liga-Partie zwischen der SG Germania und dem FV Delkenheim durch Schiedsrichter Christian Rau (SV Hallgarten) am 11. Oktober beim Stand von 1:2 war gerechtfertigt. Zu dieser Einschätzung gelangte das Fußball-Sportgericht in der Besetzung Thorsten Nordholt (Vorsitz), Helge Dörr und Ingmar Schnurr.
Nordholt: Spieler hat billigend in Kauf genommen, den Schiedsrichter zu treffen
Germania-Spieler Michael Tomm habe in Richtung des Unparteiischen gespuckt und dabei billigend in Kauf genommen, ihn zu treffen, so Nordholt. Konsequenzen: Tomm wurde aufgrund des Tatbestands der Tätlichkeit gegenüber dem Spielleiter mit der Mindestsperre von 12 Pflichtspielen belegt. Die Spielwertung geht mit 3:0 an die Delkenheimer und die Germania erhält wegen verursachten Spielabbruchs einen zusätzlichen Abzug von drei Punkten, muss überdies 100 Euro Geldstrafe berappen. Tomm hatte beteuert, dass keinerlei Absicht vorgelegen habe. Doch das Gericht wertete die Aussagen des Schiedsrichters als schlüssig. Der Beschuldigte und die Zeugen hätten nichts Entlastendes beitragen können, ließ Nordholt durchblicken.
Freudenberg: Gang in Berufung sicher
Der Germania verbleibt das Rechtsmittel der Berufung zum Verbandsgericht. Hartmut Freudenberg, Vorsitzender und Coach in Personalunion, will diese Option auf jeden Fall wahrnehmen: „Dieses Urteil erstaunt mich sehr. Wir werden ganz sicher in die nächste Instanz gehen. Wo doch der Schiedsrichter ausgesagt hat, dass beim Spucken kein Blickkontakt zu unserem Spieler Michael Tomm bestand. Überhaupt haben wir uns gegenüber dem Schiedsrichter völlig korrekt verhalten.“