2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
Trainer Jürgen Pfennig beim Training mit dem TSV Friedberg III, einem Team, das fast ausschließlich aus Asylbewerbern aus dem Senegal und Syrien besteht. Mittlerweile haben die Friedberger auch schon einige Erfolge zu verzeichnen.  Foto: Peter Kleist
Trainer Jürgen Pfennig beim Training mit dem TSV Friedberg III, einem Team, das fast ausschließlich aus Asylbewerbern aus dem Senegal und Syrien besteht. Mittlerweile haben die Friedberger auch schon einige Erfolge zu verzeichnen. Foto: Peter Kleist

Sport als Integrationshilfe

Immer mehr Flüchtlinge entdecken die Sportklubs für sich +++ Beim TSV Friedberg besteht eine Mannschaft fast nur aus Asylbewerbern +++ Bei der Integration von Flüchtlingen müssen die Vereine aber einiges beachten

In vielen Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg sind derzeit Flüchtlinge untergebracht. Die Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Auch der Sport kann bei der Integration helfen. Doch viele Vereine scheuen die Aufnahme von Flüchtlingen in ihr Sportangebot, weil sie sich nicht sicher sind, ob sie versichert sind. Die Friedberger Allgemeine erklärt, was sie beachten müssen.

Sind Flüchtlinge versichert, wenn sie ein Sportangebot in einem Verein nutzen?
Alle Asylbewerber können am Sportangebot eines Vereins teilnehmen und sind versichert. Das gilt laut Barbara Zech von der Bayerischen Sportjugend (BSJ) aber nur für Vereine, die Mitglied eines Landessportbunds sind. „Das sind aber in der Regel die meisten“, sagt die Kreisjugendleiterin der Bayerischen Sportjugend.

Was kostet die Vereine die Sportversicherung für Flüchtlinge?
Der Versicherungsschutz für Flüchtlinge ist kostenlos. Die Kosten übernimmt der Bayerische Landessportverband (BLSV) für die Vereine, erklärt BLSV-Kreisvorsitzende Brigitte Laske.

Sind Flüchtlinge krankenversichert?
Asylbewerber sind nach Informationen des BLSV grundsätzlich krankenversichert oder haben Anspruch auf Gesundheitsversorgung, auch wenn sie nicht arbeiten oder nur wenig verdienen. In Notfallsituationen, wenn zum Beispiel nach einem Trainingsunfall der Rettungswagen gerufen werden muss, ist die Kostenübernahme in jedem Fall gewährleistet. Ärzte und Krankenhäuser sind zur Hilfe verpflichtet. Für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, existieren jedoch in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts Leistungseinschränkungen. Zum Beispiel für Physiotherapie.

Wer kommt im Fall eines Unfalls für die Schäden auf?
Die Kosten übernimmt zunächst die Krankenversicherung oder die Gesundheitsversorgung der betroffenen Person. Darüber hinaus sind alle Vereine, die dem BLSV angehören, und deren Mitglieder im Rahmen der Sportversicherung versichert, zusätzlich auch alle Asylbewerber, die am Sportangebot des Vereins teilnehmen über die Sportversicherung für Flüchtlinge. Der Versicherungsschutz gilt auch bei Vereinsveranstaltungen einschließlich des direkten Hin- und Rückwegs.

Wie melde ich einen Schaden bei der Versicherung?
Dazu schreibt Bayerische Landessportverband auf seiner Internetseite: „Hierzu gibt es zwei Formulare zur Unfallschadens- und Haftpflichtschadensmeldung. Wenn es sich um einen Schaden im Rahmen der Sportversicherung für Flüchtlinge handelt, dann sollte der Vereinsverantwortliche auf den Bögen beim Feld ’Mitglied seit’ mit dem Vermerk ’Flüchtling’ oder ’Asylbewerber’.“

Was muss man beachten, wenn Flüchtlinge am Wettkampfbetrieb teilnehmen möchten?
Um an offiziellen Wettkämpfen oder Punktspielen teilzunehmen, ist eine Mitgliedschaft in einem BLSV-Verein unumgänglich. Der Verein nimmt den Flüchtling als Mitglied auf und meldet ihn beim BLSV nach. Hier wird aber nicht von anderen Mitgliedern des Vereins unterschieden und es sind auch Verbandsabgaben notwendig.

Wie können Flüchtlinge einen Spielerpass bekommen?
Eine Spielberechtigung muss der betreffende Verein bei der Passstelle des jeweiligen Landesverbandes beantragen. Beim Deutschen Fußballverband (DFB) ist ein gültiger Aufenthaltstitel oder ein „blauer“ Flüchtlingspass, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung erforderlich. Kinder bis zum 9. Lebensjahr müssen beim DFB neben dem Antrag auf Spielberechtigung nur die Kopie eines Personaldokumentes einreichen. Bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr und Erwachsenen wird laut FIFA-Vorgaben zusätzlich ein „internationaler Freigabeschein“ benötigt, um sicherzustellen, dass weltweit nur eine Spielberechtigung existiert. Der Freigabeschein wird mit dem Antrag auf Spielberechtigung über den Landesverband beantragt und vom Verband des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellt.

Dürfen Flüchtlinge zu Auswärtsspielen fahren?
Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung können problemlos an Auswärtsspielen teilnehmen.

Was muss man bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beachten?
Minderjährige, die ohne Erziehungsberechtigten nach Deutschland kommen, stehen unter die Obhut des Jugendamtes. Im Falle einer Vereinsmitgliedschaft oder bei der Beantragung eines Spielerpasses muss sich der Verein an den entsprechenden Vormund wenden. In diesem Fall an das Jugendamt.

Wie viele Flüchtlinge nutzen das Sportangebot im Landkreis?
Dafür gibt es keine genauen Zahlen. Besonders engagiert in der Flüchtlingsarbeit sind laut BLSV-Kreisvorsitzender Brigitte Laske vor allem der TSV Aichach, der TSV Friedberg und der BC Rinnenthal. Die dritte Fußballmannschaft des TSV Friedberg besteht zum Beispiel fast ausschließlich aus Flüchtlingen aus dem Senegal und Syrien und steht im Spielbetrieb. Beim TSV Aichach besuchen etwa 50 Flüchtlinge spartenübergreifend das Sportangebot regelmäßig.

Aufrufe: 016.2.2016, 21:36 Uhr
Friedberger Allgemeine / Florian RußlerAutor