2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines

Spiel zwischen SC Sand III und SG Winden neu angesetzt

Reserveteam hatte beim 9:0-Sieg eine nicht einsatzberechtigte Spielerin eingesetzt

Das Verbandssportgericht hat dem form- und fristgerecht eingelegten Einspruch der SG Winden gegen die Wertung des Landesligaspiels gegen den SC Sand III wegen des Einsatzes einer nicht einsatzberechtigten Spielerin stattgegeben. Das Spiel wird durch die zuständige Staffelleiterin neu angesetzt.
Der SC Sand hatte beim Landesligaspiel eine Stammspielerin der zweiten Mannschaft in der dritten Mannschaft eingesetzt. Nach § 14 SpO (Spielberechtigung nach dem Einsatz in einer Mannschaft der Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga) war die Spielerin allerdings nicht einsatzberechtigt. Der SC Sand hat sich beim Einsatz auf eine nicht korrekte Aussage eines Verbandsmitarbeiters verlassen. In gutem Glauben, dass diese getätigte Aussage richtig und bindend war, setze der SC Sand die Spielerin in der dritten Mannschaft ein.

Ein schuldhaftes Verhalten von Seiten des SC Sand III kann dem Verein nicht nachgewiesen werden bzw. liegt nicht vor, weshalb auf eine Neuansetzung der Begegnung - ursprünglicher Ausgang war 9:0 für den SC Sand III - entschieden wurde. Die Kosten der Neuansetzung, unter anderem. Schiedsrichterkosten und Fahrtkosten der Vereine, gehen zu Lasten der Verbandskasse.
Aufrufe: 023.11.2016, 10:00 Uhr
PM SBFV/BZAutor