2024-03-28T15:56:44.387Z

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Vollversammlung am Fußballplatz: Am Ende des Spiels Bieswang gegen Pappenheim kam es zu tumultartigen Szenen. F: Peter Prusakow
Vollversammlung am Fußballplatz: Am Ende des Spiels Bieswang gegen Pappenheim kam es zu tumultartigen Szenen. F: Peter Prusakow

Derby-Eskalation: Lange Sperre für Keeper der TSG Pappenheim

Bis Jahresende kein Einsatz mehr +++ Das Kreissportgericht sieht heftige Attacke gegen einen Spieler der SF Bieswang als erwiesen an

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Die Eskalation des Derbys zwi­schen den SF Bieswang und der TSG Pappenheim mit Polizei- und Rettungshubschrauber-Einsatz hat in der Vorrunde der A-Klasse Süd für reichlich Schlagzeilen gesorgt. Jetzt liegen in dem Fall die Urteile der Sportrichter vor, wobei die Pappen­heimer eine drastische Strafe hin­nehmen müssen. Ihr Torhüter wird wegen einer Tätlichkeit bis Ende 2017 gesperrt und muss obendrein 100 Euro Strafe wegen Unsportlich­keit bezahlen. Er selbst beziehungs­weise die TSG müssen zudem die Verfahrenskosten tragen.

Die Verfahren gegen die Sport­freunde Bieswang wurden hingegen eingestellt. Das Kreissportgericht Neumarkt/Jura in der Besetzung Anton Pfahler, Hans Jäger und Fritz Remberger sah bei der mündlichen Verhandlung keinerlei Bestätigung für die in zwei Stellungnahmen vor­gebrachten Anschuldigungen der TSG Pappenheim wegen angebli­cher massiver Beleidigungen und Diskriminierungen ihrer Spieler und Zuschauer. Vielmehr, so das Sportge­richt, habe die TSG die Anschuldi­gungen in einer dritten Stellung­nahme mehr oder weniger zurückge­nommen.

Auch der Vorwurf eines angebli­chen Faustschlags eines Bieswanger Spielers gegen einen Pappenheimer Akteur ist aus Sicht des Sportge­richts haltlos und sei einzig vom Pappenheimer Spielertrainer bestä­tigt worden. „Alle anderen Zeugen, einschließlich des Schiedsrichters, haben keinen Faustschlag gesehen“, heißt es in dem Urteil, das unserer Zeitung vorliegt.

Unentschuldigt gefehlt

Der Beschuldigte selbst habe im Nachgang zu dem viel diskutierten Match eine verbale Auseinanderset­zung mit dem Pappenheimer Spieler und einen leichten Schubser mit der flachen Hand am Hinterkopf zuge­geben. Das stelle allenfalls eine Un­sportlichkeit, aber niemals eine krass sportwidrige Handlung dar, begründete das Sportgericht seine Entscheidung und kreidete zudem dem betroffenen TSG-Kicker an, dass er trotz persönlicher Einladung bei der mündlichen Verhandlung un­entschuldigt fehlte.

Ebenfalls nicht vor Ort war der Pappenheimer Torhüter, der im Zen­trum des Verfahrens stand. Er war „beruflich unabkömmlich“, wie es vor dem Sportgericht hieß. Hätte er sich rechtzeitig abgemeldet, dann hätte man den Termin verlegen oder den Beschuldigten vorher verneh­men können, kritisierte das Richter­trio. So aber sei dem Sportgericht jede Möglichkeit genommen worden, anders zu reagieren. Pfahler, Jäger und Remberger brummten dem Kee­per somit eine 100-Euro-Strafe wegen Unsportlichkeit auf.

Doch damit nicht genug: Das Gre­mium sah es als erwiesen an, dass der TSG-Schlussmann einen gegneri­schen Spieler heftig attackiert hatte. Dies geschah in der Nachspielzeit, unmittelbar nach dem 3:2-Siegtref­fer der Bieswanger in diesem zuletzt mehrfach recht hitzigen Nachbar­schaftsduell. Der Torwart muss, so heißt es in dem Urteil „mit hohem Tempo aus seinem Tor gestürmt sein“.

Den Zusammenprall mit dem SF-Spieler gab der Keeper in seiner ei­genen Stellungnahme auch zu, über die Heftigkeit schweige er sich aller­dings aus. Dass dies im erwähnten hohen Tempo sowie „mit angezoge­nen Knien und Fäusten im Sprung“ geschah, war von Bieswanger Seite bestätigt worden. Die Pappenheimer Zeugen konnten, so das Kreissport­gericht, hier ihren Torhüter nicht entlasten. Das vorliegende Bildma­terial beweise zudem, dass der Kee­per offensichtlich dazu neige, sich „einzumischen“, wie eine Szene aus der 22. Minute nach dem Platzver­weis für einen Pappenheimer Akteur zeige und wie es auch der Referee bestätigte.

Der attackierte Bieswanger muss­te seinerzeit mit dem Rettungshubschrauber nach In­golstadt ins Klinikum geflogen wer­den – wohlgemerkt nicht auf Bies­wanger Initiative, sondern aufgrund der Entscheidung des Notarztes, der ebenso vor Ort war wie die Polizei Treuchtlingen, die die Ermittlungen aufnahm.

Dass sich der Bieswanger ihm in den Weg gestellt habe, wie der Tor­wart in seiner Stellungnahme be­hauptete, wertete das Sportgericht nur als „Schutzbehauptung“ und verhängte die eingangs erwähnte lange Sperre, die genau vom 7. April 2017 bis zum 31. Dezember 2017 da­tiert ist.

Rückspiel am 14. Mai

Unabhängig davon, ob die Sache noch eine Fortsetzung in den weite­ren Instanzen der Sportgerichtsbar­keit haben wird, steht eines fest: Am Sonntag, 14. Mai, kommt es zum Rückspiel in Pappenheim. Bis dahin wird sich auch zeigen, was nicht zu­letzt der eingeschaltete Konfliktma­nager zwischen beiden Teams und Vereinen bewirken konnte.

Aufrufe: 018.4.2017, 11:02 Uhr
Uwe Mühling (WT)Autor