Die Eskalation des Derbys zwischen den SF Bieswang und der TSG Pappenheim mit Polizei- und Rettungshubschrauber-Einsatz hat in der Vorrunde der A-Klasse Süd für reichlich Schlagzeilen gesorgt. Jetzt liegen in dem Fall die Urteile der Sportrichter vor, wobei die Pappenheimer eine drastische Strafe hinnehmen müssen. Ihr Torhüter wird wegen einer Tätlichkeit bis Ende 2017 gesperrt und muss obendrein 100 Euro Strafe wegen Unsportlichkeit bezahlen. Er selbst beziehungsweise die TSG müssen zudem die Verfahrenskosten tragen.
Auch der Vorwurf eines angeblichen Faustschlags eines Bieswanger Spielers gegen einen Pappenheimer Akteur ist aus Sicht des Sportgerichts haltlos und sei einzig vom Pappenheimer Spielertrainer bestätigt worden. „Alle anderen Zeugen, einschließlich des Schiedsrichters, haben keinen Faustschlag gesehen“, heißt es in dem Urteil, das unserer Zeitung vorliegt.
Der Beschuldigte selbst habe im Nachgang zu dem viel diskutierten Match eine verbale Auseinandersetzung mit dem Pappenheimer Spieler und einen leichten Schubser mit der flachen Hand am Hinterkopf zugegeben. Das stelle allenfalls eine Unsportlichkeit, aber niemals eine krass sportwidrige Handlung dar, begründete das Sportgericht seine Entscheidung und kreidete zudem dem betroffenen TSG-Kicker an, dass er trotz persönlicher Einladung bei der mündlichen Verhandlung unentschuldigt fehlte.
Ebenfalls nicht vor Ort war der Pappenheimer Torhüter, der im Zentrum des Verfahrens stand. Er war „beruflich unabkömmlich“, wie es vor dem Sportgericht hieß. Hätte er sich rechtzeitig abgemeldet, dann hätte man den Termin verlegen oder den Beschuldigten vorher vernehmen können, kritisierte das Richtertrio. So aber sei dem Sportgericht jede Möglichkeit genommen worden, anders zu reagieren. Pfahler, Jäger und Remberger brummten dem Keeper somit eine 100-Euro-Strafe wegen Unsportlichkeit auf.
Doch damit nicht genug: Das Gremium sah es als erwiesen an, dass der TSG-Schlussmann einen gegnerischen Spieler heftig attackiert hatte. Dies geschah in der Nachspielzeit, unmittelbar nach dem 3:2-Siegtreffer der Bieswanger in diesem zuletzt mehrfach recht hitzigen Nachbarschaftsduell. Der Torwart muss, so heißt es in dem Urteil „mit hohem Tempo aus seinem Tor gestürmt sein“.
Den Zusammenprall mit dem SF-Spieler gab der Keeper in seiner eigenen Stellungnahme auch zu, über die Heftigkeit schweige er sich allerdings aus. Dass dies im erwähnten hohen Tempo sowie „mit angezogenen Knien und Fäusten im Sprung“ geschah, war von Bieswanger Seite bestätigt worden. Die Pappenheimer Zeugen konnten, so das Kreissportgericht, hier ihren Torhüter nicht entlasten. Das vorliegende Bildmaterial beweise zudem, dass der Keeper offensichtlich dazu neige, sich „einzumischen“, wie eine Szene aus der 22. Minute nach dem Platzverweis für einen Pappenheimer Akteur zeige und wie es auch der Referee bestätigte.
Der attackierte Bieswanger musste seinerzeit mit dem Rettungshubschrauber nach Ingolstadt ins Klinikum geflogen werden – wohlgemerkt nicht auf Bieswanger Initiative, sondern aufgrund der Entscheidung des Notarztes, der ebenso vor Ort war wie die Polizei Treuchtlingen, die die Ermittlungen aufnahm.
Dass sich der Bieswanger ihm in den Weg gestellt habe, wie der Torwart in seiner Stellungnahme behauptete, wertete das Sportgericht nur als „Schutzbehauptung“ und verhängte die eingangs erwähnte lange Sperre, die genau vom 7. April 2017 bis zum 31. Dezember 2017 datiert ist.
Unabhängig davon, ob die Sache noch eine Fortsetzung in den weiteren Instanzen der Sportgerichtsbarkeit haben wird, steht eines fest: Am Sonntag, 14. Mai, kommt es zum Rückspiel in Pappenheim. Bis dahin wird sich auch zeigen, was nicht zuletzt der eingeschaltete Konfliktmanager zwischen beiden Teams und Vereinen bewirken konnte.