2024-05-10T08:19:16.237Z

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F: Dennis Hoenselaar
F: Dennis Hoenselaar

Schwarzgeld-Affäre: Prozess rückt näher

Nach sechs Jahren könnte es bald zum Steuerprozess gegen den 1. FC Kleve kommen

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Im August 2008 hatten Steuerfahnder die Geschäftsstelle des 1. FC Kleve sowie Privathaushalte durchsucht und körbeweise Aktenordner eingesammelt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft hatte damals erklärt, die Unterlagen würden jetzt ausgewertet. Aus "Jetzt" wurden knapp fünf Jahre.

Im Juli 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Kleve unter dem Aktenzeichen 203 Js 740/08 Anklage wegen Steuerhinterziehung beim Landgericht Kleve. 462 000 Euro Lohnsteuer sowie noch einmal 462 000 Euro Sozialversicherungsbeiträge sollen Dönisch-Seidel und fünf weitere Personen hinterzogen haben.

Die genaue Schadenshöhe soll nach Informationen unserer Redaktion allerdings immer noch nicht feststehen, da das zuständige Finanzamt Kleve offenbar ständig wichtigere Fälle bearbeiten muss und bei der Frage nach dem endgültigen Betrag achselzuckend dasteht. Zudem ist immer noch nicht klar, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Doch haben die Mühlen der Justiz zumindest wieder langsam angefangen zu mahlen. So hat es Anfang Oktober einen Erörterungstermin zwischen den Beteiligten gegeben. Neben Christian Henckel, Vorsitzender Richter am Landgericht, und der Staatsanwaltschaft war auch eine Busladung Anwälte dabei. Hier wurde der Stand des Verfahrens besprochen.

Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass sich die Runde getroffen habe und sagte weiter: "Das Gespräch ist noch nicht beendet." Nach unseren Informationen sollen Gericht und Staatsanwaltschaft betont haben, dass eine stattliche Summe auf den Tisch gelegt werden müsse, damit man über die Einstellung des Verfahrens nachdenke. Doch scheint man derzeit von einer Einstellung weit entfernt zu sein.

Nach Hinweisen aus gut unterrichteten Kreisen gilt die Eröffnung des Hauptverfahrens als wahrscheinlich. Nimmt man die von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Steuerschuld von etwa 920 000 Euro als Maßstab, so müsste für eine außergerichtliche Einigung wohl eine Summe gezahlt werden, die dem Betrag zumindest sehr nahe kommt. Nach unseren aktuellen Informationen stehen somit hohe Forderungen im Raum, die von den Angeklagten nicht gezahlt werden können - oder sie sie nicht zahlen wollen. Dies würde für eine Prozesseröffnung sprechen.

Die endgültige Entscheidung über die Zulassung der Klage und dem damit verbundenem Beginn des Hauptverfahrens dürfte jedoch erst nach dem angekündigten weiteren Gespräch fallen.

Aufrufe: 010.11.2014, 22:39 Uhr
RP / Peter JanssenAutor