„Finger weg vom Schiedsrichter; es kann nur unglücklich enden“, gab der Vorsitzende der Bezirksspruchkammer einem Spieler des Fußball-Bezirksligisten SV Beuel 06 mit auf den Weg, den die Sportrichter bei der Verhandlung in der Sportschule Hennef wegen Unsportlichkeit zu einer fünfwöchigen Sperre unter Anrechnung der zweiwöchigen Vorstrafe verurteilt hatten.
Der Beueler hatte in der Partie gegen den Wahlscheider SV am 10. November vergangenen Jahres (1:3) die Rote Karte gesehen, als er protestierend auf den Schiedsrichter zulief und den Unparteiischen dabei leicht berührte. Zugute kam dem Spieler in der Verhandlung die Aussage des Referees, dass er sich durch die Aktion nicht bedroht gefühlt habe.