Auszug aus dem Schreiben von Geschäftsführer Sascha Döther; Geschäftsführer der Regionalliga Südwest :
Teilausschluss der Öffentlichkeit für 1. FC Saarbrücken: Nach einem Einzelrichterurteil des Sportgerichts der Regionalliga muss der 1. FC Saarbrücken sein Regionalliga-Heimspiel gegen Eintracht Trier am 9. April (ab 14.00 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen sämtliche Stehplatzbereiche des Hermann-Neuberger-Stadions in Völklingen geschlossen bleiben. Lediglich der Sitzplatzbereich der Haupttribüne darf geöffnet werden. Dem Gastverein ist gemäß den Durchführungsbestimmungen zur Spielordnung von den Haupttribünen-Eintrittskarten ein Kontingent von 10% zur Verfügung zu stellen.
Das Sportgericht der Regionalliga Südwest berücksichtigte hierbei die Verfehlungen der Saarbrücker Anhänger aus den Spielen gegen FK Pirmasens, gegen Waldhof Mannheim, gegen SV Eintracht Trier, gegen FC Homburg sowie gegen den TSV Steinbach.
Besonders schwerwiegend bewertete das Sportgericht hierbei die Vorfälle aus dem Spiel beim SV Eintracht Trier. Das Spiel stand aufgrund massiver Ausschreitungen durch Anhänger des 1. FC Saarbrücken kurz vor dem Spielabbruch und hatte fünf verletzte Personen zur Folge. U.a. kam es zu einem Blocksturm vor Spielbeginn, massivem Einsatz von Pyrotechnik, Einsatz von Knallkörpern und Übersteigung der Innenraumumzäunung.
Der 1. FC Saarbrücken hat gegen die Einzelrichterentscheidung des Sportgerichts fristgerecht Einspruch eingelegt. Es kommt daher zu einer mündlichen Verhandlung. Der Termin der mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest.