In einer Übersicht des SFV wurden alle Teams aufgelistet, die zum einen ihr Bekenntnis oder Verzicht zum Aufstiegsrecht abgegeben haben. Ferner konnten auch Vereine aus den unteren Tabellenregionen ihre Bereitschaft zum Verbleib in der derzeitigen Spielklasse vermelden.
Gemäß § 49 (3) der Spielordnung gilt: „Jene Vereine von Mannschaften, die im Fall einer sportlichen Qualifikation ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen oder auf die Spielklasse verzichten (Mannschaftsrückzug), sind verpflichtet, bis zum 30.04. des Spieljahres eine entsprechende, unwiderrufliche Erklärung an die Geschäftsstelle des zuständigen Verbandes abzugeben.“
* Eine Entscheidung zum Antrag NFV Gelb-Weiß Görlitz 09 e.V. wird der Spielausschuss und das Präsidium des Sächsischen Fußball-Verbandes bis zum Abend des 8. Mai 2017 treffen.