2024-05-10T08:19:16.237Z

Vereinsnachrichten

S04 gibt Sportgerichts-Strafe an Täter weiter

Vorkommnisse bei drei Spielen der Hinrunde haben für den FC Schalke 04 ein gravierendes Nachspiel: Wegen jeweils unsportlichen Verhaltens von Fans und Zuschauern belegte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes die Königsblauen mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 60.000 Euro.

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Der Club akzeptiert die Entscheidung und wird keinen Einspruch erheben. Vielmehr wird er die Täter wegen des dem Verein dadurch entstandenen Schadens in Regress nehmen. Zudem weist der FC Schalke 04 darauf hin, dass das Werfen von Gegenständen den Verein in die Verpflichtung bringen kann, die bestehenden Fangnetze in der VELTINS-Arena noch zu verstärken und zu erweitern.
In der 71. Minute des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 20. September 2014 wurde nach dem Platzverweis für Julian Draxler aus dem Bereich der Haupttribüne ein Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Am 6. Dezember 2014 entzündeten Fans kurz nach Anpfiff der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart im Schalker Block Rauchbomben und mehrere Bengalische Feuer.

In der Nachspielzeit des Heimspiels gegen den 1. FC Köln am 13. Dezember 2014 flog ein Feuerzeug von der Tribüne und traf Sven Hübscher. Schalkes Co-Trainer erlitt eine Platzwunde, die genäht werden musste.
Aufrufe: 021.1.2015, 21:09 Uhr
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