In der Partie der Kreisliga B 5 ging es am letzten Spieltag zwischen dem Spitzenreiter und dem Tabellenzweiten um die Meisterschaft. Mit dem Erfolg verdrängten die Ditzinger den Konkurrenten vom ersten Platz, setzten nach Meinung des FC Gehenbühl aber einen nicht spielberechtigten A-Jugendlichen ein.
In erster Instanz wurde der Protest abgewiesen. Nach der Berufung des FC Gehenbühl befasst sich nun das Verbandsgericht des württembergischen Fußballverbandes (WFV) mit dem Fall. Mit der Begründung, ein Relegationsspiel mit den möglicherweise falschen Beteiligten nicht austragen zu wollen, wurde die Partie am heutigen Abend zwischen den Tabellenzweiten der Kreisligen B 4 und B 5 abgesetzt. Eine Entscheidung über die Berufung soll zeitnah gefällt werden, damit die Partie möglichst am kommenden Wochenende ausgetragen werden kann.