Eigentlich war erst am 6. Oktober damit gerechnet worden, dass man in diese Causa noch einmal etwas hören würde. Dann nämlich hätte das Landgericht in Essen ein Urteil verkündet. Es ging dabei um die fristlose Kündigung des ehemaligen Essener Managers vom März 2015. Damals hatte dieser den Vertrag mit Trainer Marc Fascher eigenmächtig verlängert und war daraufhin fristlos entlassen worden. Zuvor soll aber der Vorstand eine Verlängerung ausdrücklich abgelehnt haben.
Harttgen vertrat hingegen den Standpunkt, die Kündigung sei nicht rechtmäßig gewesen und forderte letztlich einen Betrag, der aus Bezügen und Prämien zusammensetzte und rund 250.000 Euro betragen haben soll. Wie die Einigung letztlich ausgesehen hat, wird die Öffentlichkeit nun wohl nie erfahren.