2024-05-08T14:46:11.570Z

Allgemeines

Publikumsliebling Jakubauskas verklagt den FC Remscheid

Der Litauer wurde vom FCR ins Abseits gestellt - jetzt klagt der 57-Jährige

"Das ist ungehörig", findet Jakubauskas' Rechtsanwalt Kim Keil: "Das sind nicht mal drei Wochen Kündigungsfrist. Schon die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt regelmäßig vier Wochen. Durch das lange Bestehen des Arbeitsverhältnisses verlängert sie sich zudem. Im wahren Berufsleben würde kein Arbeitgeber auf so eine seltsame Idee kommen."

Und Keil ergänzt weiter: "Sigitas Jakubauskas ist seit 1990 im Verein und in den letzten zehn Jahren ununterbrochen für den FCR tätig gewesen. So geht man doch nicht mit Menschen um, die im Verein Legendenstatus haben und Publikumsliebling sind."

Um einen Auftritt vor dem Arbeitsgericht (ähnlich dem "Fall Hacisalihoglu", in dem Keil ebenfalls den Spieler vertritt, wird es zunächst einen Gütetermin geben) hat sich Jakubauskas nicht gerissen. "Ich habe dem FC Remscheid im vorigen Jahr und im März zwei Briefe geschrieben, weil ich einen Gesprächstermin haben wollte, bei dem man die offenen Fragen hätte klären können. Aber beide Male gab es darauf keine Reaktion. Weder telefonisch, noch schriftlich."

Jetzt geht es dem Litauer ums Prinzip. "Ich weiß, dass man als Trainer auch mal vorzeitig entlassen werden kann, und man hätte danach unter Männern alles vernünftig regeln können." Nun poche er aber darauf, dass die ausstehenden Grundvergütungen bis April 2016 geleistet werden. "Das sind in meinem Fall keine Unsummen, aber Dinge, die mir zustehen. Und wenn man mich links liegenlässt, dann muss ich eben sehen, wie ich zu meinem Recht komme."

Das sieht auch Kim Keil so, der früher selber beim FCR gekickt hat: "Es gab Zeiten, da zählte beim FC Remscheid das Wort und ein Handschlag. Das hat sich scheinbar geändert." Und deswegen werde er die Klage in dieser Woche abschicken. Alles weitere liege dann in den Händen des Vereins - und des Arbeitsgerichts.

FCR-Präsident Dr. Ralf Flügge bestätigt die Aussagen von Jakubauskas in weiten Teilen und sagte der BM: "Es ist möglich, dass Herr Jakubauskas noch etwas von uns zu bekommen hat." Die Frage sei allerdings, ob die Übungsleiterpauschale, die der Litauer erhalten habe, rechtlich als Angestelltenverhältnis gelte. Die schriftliche Kündigung im Dezember sei deswegen "nur vorsorglich" erfolgt. Warum man sich nicht mit Jakubauskas getroffen und die Probleme geräuschlos bereinigt habe? Flügge: "Wir konnten uns im Vorstand nicht einigen."

Aufrufe: 02.5.2016, 09:38 Uhr
RP / Henning SchlüterAutor