2024-05-02T16:12:49.858Z

Totopokal
Montage: FuPa
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Pokalurteil: Schweinfurt nach 0:X draußen

Schweinfurt 05 wird wegen unzulässigem Spielereinsatz erwartungsgemäß "disqualifiziert"

Mit 5:3 hatte der 1. FC Schweinfurt 05 das Pokalderby gegen den unterfränkischen Kontrahenten aus Großbardorf am 25. Oktober nach Elfmeterschießen für sich entschieden. Die Schnüdel haben mit dem Einsatz von Florian Galuschka aber einen folgenschweren Fehler begangen. Weil Galuschka vom FC05 nicht für den bayerischen Verbandspokal gemeldet wurde, war sein Einsatz nicht regelkonform. Das Sportgericht der Bayernliga hat den Sieg der Schweinfurter nun erwartungsgemäß in eine 0:X-Niederlage umgewandelt. Der TSV Großbardorf zieht nun trotz sportlicher Niederlage als zweites unterfränkisches Team neben Alemannia Haibach ins Pokalviertelfinale im kommenden April ein - die Auslosung erfolgt am 20. November.

In der 88. Spielminute wurde Florian Galuschka in besagter Pokalachtelfinal-Partie eingewechselt. Galuschka stand allerdings nicht auf der Spielberechtigungsliste für Toto-Pokal-Spiele, die nach den BFV-Durchführungsbestimmungen für den Verbandspokal für alle teilnehmenden Dritt-, Regional- und Bayernligisten verbindlich ist. Florian Galuschka, der erst nach der Beurlaubung von Ex-Trainer Klaus Scheer Mitte September reaktiviert wurde und seitdem zu 118 Bayernliga-Minuten und einem Treffer kam, ist auf dieser Liste allerdings nicht zu finden. Ein Einsatz des Angreifers hätte demnach nicht erfolgen dürfen, da hilft den Schweinfurtern auch der späte Einwechslungs-Zeitpunkt nichts.

100 €-Strafe und Spielumwertung in ein X:0 zugunsten der Großbardorfer.

Das Urteil des Sportgerichts der Bayernliga folgte nun am heutigen Dienstag auf den Fuß. Schweinfurt 05 wurde wegen unzulässigem Spielereinsatz "in einem leichten Fall" zu einer Geldstrafe von 100 € verdonnert. Der verantwortliche Funktionär der Schnüdel muss 50 € berappen. Zudem wird die Partie mit X:0 für Schweinfurt als verloren und mit X:0 für Großbardorf als gewonnen gewertet. Auch der Versuch der Argumentation seitens der Heimelf, die Einwechslung sei erst wenige Augenblicke vor dem Schlusspfiff erfolgt und der Trainerstab sei erst kurz im Amt gewesen, trug keine Früchte. Statt auf ein erhofftes Wiederholungsspiel entschied das Sportgericht auf die "Disqualifikation" der Schweinfurter. Die Durchführungsbestimmungen sehen nämlich - so die Urteilsbegründung - vor, dass nur die Spieler, die auf der zuvor eingereichten Spielberechtigungsliste bis einschließlich zum Achtelfinale eingesetzt werden dürfen. Ein Einsatz eines Spielers, der nicht auf dieser Liste gemeldet ist, führe zwangsläufig zur oben genannten Bestrafung.

Urteil: "Spielumwertung zu Ungunsten Schweinfurts unumgänglich."

In der Urteilsbegründung heißt es weiter: "Nachdem es sich bei der fraglichen Begegnung um ein Achtelfinalspiel gehandelt hat, hat der 1. FC Schweinfurt 05 mit dem Einsatz des Spielers Florian Galuschka, der definitiv nicht in der aktuellen Spielberechtigungsliste aufgeführt ist, exakt gegen diese Bestimmung verstoßen, so dass eine Bestrafung und eine Spielwertung zu Ungunsten des 1. FC Schweinfurt 05 unumgänglich waren." Die Argumente der Schweinfurter hingegen gingen "weitestgehend ins Leere." Das Sportgericht verwehrt sich zudem gegen den Vorwurf, Galuschka sei bei der ersten Auflage dieses Duell, dass nach wenigen Minuten wegen der Verletzung von Großbardorfs Keeper Klaus Freisinger abgebrochen wurde, ebenfalls auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt gewesen und der Verband hätte den Verein auch damals nicht auf die fehlende Spielberechtigung aufmerksam gemacht. Hierzu heißt es in den Ausführungen: " das SG der Bayernliga (vermag) in keiner Weise eine Verpflichtung für den zuständigen Spielleiter des Toto-Pokal-Wettbewerbs erkennen, bereits nach dem nach wenigen Minuten abgebrochenen ersten Spiel den Spielberichtsbogen mit der Spielberechtigungsliste für den Pokal abzugleichen, so dass eine "dem Verband zuzurechnende falsche Auskunft" im Sinne von § 40, Absatz 4, Satz 3 SpO hier keinesfalls vorliegt."

Aufrufe: 08.11.2011, 17:09 Uhr
redAutor