2024-05-14T11:23:26.213Z

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F: Nückel
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Obbornhofen legt Protest ein

KOL GIESSEN SÜD: +++ 1:4 gegen Bessinger FSG wird angefechtet +++ Schiedsrichtervermerk macht Urteilsfindung spannend +++

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giessen . Die SG Obbornhofen/ Bellersheim hat in der Fußball-Kreisoberliga Süd gegen die FSG Bessingen/Ettingshausen/Langsdorf am vergangenen Sonntag 1:4 verloren. Und legt gegen die Spielwertung Protest ein. Obbornhofens Trainer Thorsten Hillgärtner bestätigt das: „Es geht um die Doppelbestrafung gegen unseren Torwart in der 50. Minute, der beim Stand von 1:1 mit Elfmeter und Roter Karte bestraft wurde.“ Bessingens Olcay Sirin traf mit dem Strafstoß zum 2:1 für die Gäste, danach kassierte die Hungener SG noch zwei weitere Tore.

Tatsachenentscheidung? „Im Grunde schon“, sagt Hans-Peter Wingefeld, Klassenleiter der Kreisoberliga Süd, allerdings „liegt der Protest vor, ich habe ihn ans Kreissportgericht weitergeleitet, dort wird jetzt die Entscheidung gefällt.“ Dass der Protest Aussicht auf Erfolg habe, wie Wingefeld ergänzt, „liegt daran, dass der Schiedsrichter in seinem Sonderspielbericht angemerkt hat, dass er einen Fehler begangen“ habe. Sprich: „Nach der neuen Regel ist eine Notbremse nicht zwingend eine Rote Karte“, erläutert Wingefeld. Hätte der Schiedsrichter „seinen Fehler“ nicht explizit vermerkt, ginge es als Tatsachenentscheidung durch. So darf man gespannt sein auf die Verhandlung.

Aufrufe: 09.3.2017, 11:03 Uhr
Rüdiger Dittrich (Gießener Anzeiger)Autor