2024-05-02T16:12:49.858Z

Pokal
F: Voigt
F: Voigt

Niederlausitzer Pokal-Streit geht weiter

Kolkwitzer legen Beschwerde ein und wollen mit der 2. Mannschaft am Kreispokal teilnehmen / VfB Cottbus II hofft außerdem weiter auf den Kreisliga-Verbleib

Der Kolkwitzer SV kämpft weiter um die Teilnahme der 2. Mannschaft am Niederlausitzer Kreispokal. Nach der Zurücknahme einen entsprechenden Kreisportgericht-Urteils wegen eines Formfehlers durch das Landesverbandssportgericht hat der KSV jetzt den vorgesehen Beschwerdeweg beschritten. Ähnlich geht auch der VfB Cottbus vor, damit dessen 2. Mannschaft weiter Kreisliga spielen darf.

Kolkwitz will damit erreichen, dass alle sechs höherklassigen Vereine, deren erste Mannschaften am Landespokal teilnehmen, künftig mit dem 2. Team wieder im Kreispokal spielen dürfen. Dies betrifft auch den VfB Krieschow, Wacker Ströbitz, die SG Burg, den 1. FC Guben und den BSV Guben Nord. In den anderen Brandenburger Fußballkreisen ist das gängige Praxis. Entsprechend urteilte Anfang August das Niederlausitzer Sportgericht, dass den Teams ein sofortiges Startrecht am Kreispokal zu gewähren ist. In der Begründung schreibt das Gericht: "Pokalspiele sind Pflichtspiele, die von der Spielleitenden Stelle angesetzt werden. Jeder Verein hat das Recht mit je einer Mannschaft in einer Spielklasse teilzunehmen. Im Pokalwettbewerb des FLB betrifft es die Landespokalspiele und die Kreispokalspiele. Somit haben die Vereine, deren I. Mannschaft für den Kreispokal kein Startrecht haben, das Recht mit einer unteren Mannschaft am Kreispokal teilzunehmen."

Mitte Juli hatte Kolkwitz zum wiederholten Male einen entsprechenden mündlichen Antrag bei der Kreis-Staffelberatung gestellt. Der wurde abgelehnt mit Verweis auf einen entsprechenden Verwaltungsentscheid, den die Verantwortlichen allerdings nicht vorlegen konnten. Bereits am nächsten Tag wurde dem KSV ein Verwaltungsentscheid des Spielausschusses zugestellt, in dem festgelegt wird, dass 2. Mannschaften nicht teilnehmen dürfen. Auf diesen Entscheid können Vereine nur bei der ausstellenden Verwaltungsstelle, in dem Fall also beim Spielausschuss Beschwerde einlegen. Darüber muss aber in dem Verwaltungsentscheid auch informiert werden. Das bemängelt bei eben diesem der bis dahin noch amtierende Sportgerichtsvorsitzender Gerhard Wolf: "Der Verwaltungsentscheid wurde ohne laufende Nummer und ohne Datum zugestellt. Dazu fehlte auch die zwingende Rechtsmittelbelehrung, damit die Vereine wissen, an wen sie die Beschwerde richten müssen. Vor Gericht hätte dieser Bescheid wegen der vielen Formfehler aus meiner Sicht kein Bestand."

Kolkwitz wendete sich daraufhin also auch nicht an den Spielausschuss, sondern stellte fristgerecht laut §14 der Rechts- und Verfahrensordnung des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) einen Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung beim zuständigen Rechtsorgan, in dem Fall des Sportgerichts. Diesen Weg sah aber der Vorstand des Fußballkreises als falsch an und legte Beschwerde beim Verbandssportgericht ein. Das nahm das Urteil des Kreis-Sportgerichtes zurück. Nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern der Argumentation des Kreisvorstandes folgend wegen des Formfehlers, dass der Verein sich nicht bei der richtigen Verwaltungsstelle beschwert hat.

Inzwischen hat Kolkwitz eine offizielle Beschwerde beim Spielausschuss eingelegt, der diese ablehnte. Damit liegt das Thema jetzt beim Vorstand des Fußballkreises. Geschäftsführer Bernd Ospalek: "Das ganze Verfahren nimmt einen neuen Anlauf. Wir werden in unserer Sitzung kommende Woche darüber sprechen. Da allerdings mehrere Mitglieder des Vorstandes im Urlaub sind, ist es möglich, dass es noch keine Entscheidung geben wird." Sollte die Beschwerde erneut abgelehnt werden, blieb Kolkwitz noch der Gang vor das Sportgericht. Dieses hat bereits ein Mal zu Gunsten der Vereine entschieden. Das hätte aber laut dem langjährigen Sportgerichtsvorsitzenden Wolf größere Konsequenzen: "Wenn das Gericht die Teilnahme zulässt und hart bleibt, könnte es die ersten beiden Pokalrunden annulieren und neu auslosen lassen."

Ähnlich wären im übrigen auch die Folgen in einem weiteren Fall: Denn auch der VfB Cottbus II kämpft trotz des sportlichen Abstiegs weiter um den Verbleib in der Kreisliga. Auch er hat entsprechende Beschwerde eingelegt, die vom Spielausschuss abgelehnt wurde. Jetzt liegt das Thema ebenfalls beim Vorstand auf dem Tisch und könnte erneut den Weg zum Sportgericht finden. Sollte es erneut dem VfB Recht geben, könnten zum Bespiel alle bis zur Entscheidung absolvierten Partien der Cottbuser in der 1. Kreisklasse gestrichen und dafür die bislang nicht absolvierten Spiele in der Kreisliga im Laufe der Saison nachgeholt werden.

Aufrufe: 01.9.2016, 14:56 Uhr
Sven BockAutor