2024-04-25T14:35:39.956Z

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F: Rinke
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Neue Sperre: Platzverbot nicht eingehalten

KOL BÜDINGEN: +++ Vorfälle des Spiels zwischen Altwiedermus und Büdingen beschäftigen Kreissportgericht nich immer +++

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Büdingen (fs/aw). Die unrühmlichen Vorfälle rund um das Meisterschaftsspiel der Fußball-Kreisoberliga Büdingen zwischen dem gastgebenden SV Altwiedermus und der SG 05 Büdingen am 18. September vergangenen Jahres beschäftigten das Büdinger Kreissportgericht auch noch Wochen nach der Urteilsverkündung. Die damaligen Ausschreitungen wurden (wie mehrfach berichtet) mit Punktabzügen, einer Geldstrafe und persönlichen Strafen für die Übeltäter abgeurteilt.

Da die Verantwortlichen aus dem SG-Vorstands- und den Zuschauerlager an einer Fair-Play-Forums-Maßnahme des Hessischen Fußball-Verbands in Frankfurt erfolgreich teilnahmen, wurden die Urteile spürbar abgemildert. Zur Erinnerung: Am Fuße der Ronneburg wurde unter anderem ein Altwiedermuser Platzordner durch einen Zuschauer, der der SG Büdingen zugeordnet werden konnte, erheblich verletzt. Der Zuschauer wurde einem Platzverbot bis zum 26. Januar diesen Jahres belegt. Wie seinerzeit in der Urteilsbegründung ausführlich dargelegt, war es dem Zuschauer untersagt, bis zu diesem Zeitpunkt die Sportgelände für die Dauer aller Fußballspiele im Bereich des Hessischen Fußball-Verbandes hessenweit zu betreten. An diese Vorgabe hielt sich der Verurteilte jedoch nicht, sondern besuchte weiterhin die Spiele des Kreisoberligisten. „Im Rahmen der Vereinshaftung nach der Spiel- und Strafordnung trägt der Verein, in diesem Fall die SG Büdingen, die Verantwortung, dass die Auflagen eingehalten werden“, erläutert der Vorsitzende des Büdinger Kreissportgerichtes Manfred Schmidt aus Rinderbügen. Für das Kreissportgericht Büdingen sei es erwiesen, dass der Zuschauer den Auflagen des Platzverbotes nicht Folge geleistet habe. Ebenso sei es erwiesen, dass die SG Büdingen ihren Vereinshaftungspflichten zur Durchsetzung des Verbotes mit Nachdruck gegenüber dem Zuschauer nicht nach gekommen sei.

200 Euro sind fällig

Nach einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren hat das Kreissportgericht unter Vorsitz von Manfred Schmidt sowie den Beisitzern Manfred Bohl (Fauerbach) und Peter Zaminer (Ober-Mockstadt) gegen den Zuschauer ein weiteres Platzverbot für zwei Monate vom 27. Januar bis zum 26. März 2017 ausgesprochen. Außerdem wurde die SG Büdingen wegen Vernachlässigung der Vereinshaftungspflichten mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 belegt. Die Verfahrenskosten hat ebenfalls die SG Büdingen zu tragen.



Aufrufe: 02.2.2017, 11:02 Uhr
Kreis-AnzeigerAutor