2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines

Neue Auswechselregelung in der Kreisliga A

Keine Spielberechtigung ohne Identifikation

St. Ingbert. Die Weltmeisterschaft ist für die deutschen Profis zu Ende gegangen. Einiges, was den Ablauf des Spiels durchaus beeinflussen kann, war beim Turnier in Brasilien neu. Allerdings wird sich davon nichts auf den Sportplätzen im Saarland wieder finden. So wird dort in der neuen Saison weder das Freistoß-Spray noch die Torlinientechnik übernommen werden.

"Mit Beginn der neuen Saison am 10. August treten aber einige Änderungen im Regelwerk des Deutschen Fußballlbundes (DFB) und in der Spielordnung des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) in Kraft, die beachtet werden müssen“, so Obmann Michael Spang beim letzten Lehrabend der Schiedsrichtergruppe St. Ingbert in der Evangelischen Begegnungsstätte in Hassel, bei dem auch Kreisschiedsrichterobmann Klaus Weber zu Gast war. „Am Wichtigsten für den Saar-Fußball ist die auf dem Verbandstag in Püttlingen verabschiedete Änderung betreffend der Auswechselregelung in Meisterschaftsspielen der Kreisligen A!“ so Weber.

Kreislehrwart Willi Bauer, der zu den Regeländerungen vor den zahlreich erschienenen Schiedsrichtern aus dem Raum St. Ingbert und Mandelbachtal referierte: „Bei diesen Spielen können nun vier Auswechselvorgänge während des Spieles durchgeführt werden, wobei ein Spieler, der ausgewechselt worden ist, auch wieder eingewechselt werden darf.“ Um Schwierigkeiten zu vermeiden, soll jede Auswechslung immer mit einer Auswechselkarte durchgeführt werden. „Heißt im Klartext: Der Spieler XY, der in der 32. Spielminute vom Trainer ausgewechselt wurde, braucht nicht, wie bisher, duschen zu gehen. Er kann durchaus nach einer Verschnaufpause wieder ins Spiel kommen. Nach vier Wechseln (egal mit welchem Personal) ist allerdings Schluss!“ „Diese Regelung gilt allerdings nur bei Meisterschaftsspielen der Kreisliga A, nicht wenn im Pokalspiel zufällig zwei Mannschaften der Kreisliga A zusammentreffen!“ ergänzte Obmann Michael Spang.

Wichtig ist außerdem: In der Spielordnung wurde neu festgelegt, dass ein Spieler, dessen Spielerausweis nicht vorliegt oder dessen Ausweis kein Lichtbild hat, sich mittels eines amtlichen Lichtbildausweises (zum Beispiel ein Führerschein oder Personalausweis) legitimieren muss. „Kann er das nicht machen“, so Willi Bauer, „darf er am Spiel nicht teilnehmen.“ Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Spieler dem Schiedsrichter persönlich bekannt ist.

Weitere Änderungen: Die Verlängerung bei Pokalspielen der A-Junioren beträgt jetzt 2 x 15 Minuten statt bisher 2 x 10 Minuten und es können von Spielern analog der Regelung in den überregionalen Spielklassen die Rückennummern 1 bis 99 benutzt werden, wobei anzumerken ist, dass der Torwart weiterhin immer eine Rückennummer zu tragen hat. „Bislang waren nur Trikots bis zur Nummer 25 erlaubt!“ so Willi Bauer.

„Die diesjährigen Regeländerungen des DFB sind eher von geringerer Relevanz bei uns im Amateursport“, führte Obmann Michael Spang fort. Zur Regel 4 („Ausrüstung der Spieler“) heißt es, Spieler dürfen auf ihrer Grundausrüstung und ihrer darunter getragenen Leibwäsche keine politischen, religiösen, persönliche Botschaften und Bilder zur Schau stellen (Ausnahme sind natürlich die Herstellerlogos).

Ferner erlaubt der DFB in Regel 4 nun das Tragen von Kopfbedeckungen, wobei diese in schwarz oder in der Hauptfarbe des Trikot gehalten sein müssen. Von dieser getragenen Kopfbedeckung darf keine Verletzungsgefahr für die übrigen Spieler ausgehen, sie darf nicht mit dem Trikot verbunden sein (keine Kapuze!) und darf das „sportliche Erscheinungsbild“ der Ausrüstung nicht beeinträchtigen. Als Beispiel für eine solche Kopfbedeckung, die erlaubt ist, wird die schwarze Schutzkappe des Torhüter Petr Cech vom FC Chelsea angeführt.

Aufrufe: 024.7.2014, 12:09 Uhr
Georg MüllerAutor