2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
SVL-Keeper Johannes Ritter (l.) durfte nach seiner roten Karte im Pokal nicht eingesetzt werden. F: Egerer
SVL-Keeper Johannes Ritter (l.) durfte nach seiner roten Karte im Pokal nicht eingesetzt werden. F: Egerer

"Nach Rot sind Spieler zunächst immer gesperrt"

Kreisspielleiter Albert Kellner zum Fall des Traßlberger Keepers Johannes Ritter +++ "Bis zum Sportgerichtsurteil darf der Akteur nicht eingesetzt werden"

Unruhe und Verunsicherung bei den Vereinen im Kreis Amberg/Weiden nach dem Sportgerichtsurteil gegen Johannes Ritter, Torhüter des Süd-Kreisligisten SVL Traßlberg. Für Kreisspielleiter Albert Kellner völlig unberechtigt, denn die Regelung bei roten Karten, egal ob Liga-, Pokal- oder Freundschaftsspiel, ist klar. „Solange es kein Urteil des Sportgerichtes und eine Höhe des Strafmaßes gibt, darf ein Spieler nicht eingesetzt werden. Und diese Regelung gibt es schon immer und wurde nicht erst beim Verbandstag in Bad Gögging beschlossen“, sagt Kellner.

Der Sachverhalt ist demnach, und das soll den Vereinen laut Kellner noch einmal verdeutlicht werden, eindeutig: „Rot ist Rot – es macht keinen Unterschied, in welchem Wettbewerb ein Spieler einen Platzverweis erhält. Er ist, bis es ein Urteil gibt, in jedem Fall nicht spielberechtigt und darf nicht eingesetzt werden.“

Zum besseren Verständnis stellt der Kreisspielleiter nochmals den Sachverhalt im Fall des SVL Traßlberg dar. Dort hatte der Akteur Michael Behrend zunächst in der Kreisliga-Partie gegen den SV Loderhof am 31. August wegen rohen Spiels die rote Karte gesehen. Das Sportgericht tagte dann am 2. September und legte das Urteil fest: Behrend musste für zwei Verbandsspiele aussetzen, nicht aber für Pokalpartien. Daher durfte er am 3. September im Toto-Pokal gegen die DJK Utzenhofen auch eingesetzt werden.

SVL-Torhüter Johannes Ritter hingegen wurde am 3. September im Achtelfinale des Kreispokals beim 1:6 gegen die DJK Utzenhofen wegen einer Notbremse mit Rot vom Platz gestellt. Nur vier Tage später stand er für den SVL in den Partien in der A-Klasse und dann in der Kreisliga gegen Edelsfeld wieder zwischen den Pfosten – was er nicht durfte. Denn das Sportgericht behandelte seinen Fall erst am 10. September und zog ihn wegen „rohen Spiels bis einschließlich 17. September“ aus dem Verkehr. „Ein klarer Sachverhalt daher: Ritter war nach seinem Platzverweis im Pokal automatisch bis zur Urteilsfindung gesperrt und durfte nicht eingesetzt werden“, erklärt Kellner.

Um in Zukunft den Vereinen in solchen Fällen Sicherheit zu geben, hat der Kreisspielleiter folgenden Appell und Tipp parat: „Die Verantwortlichen sollen, sind sie sich nicht sicher, immer beim zuständigen Spielleiter ihrer Liga oder beim Sportgericht anrufen. Denn hier bekommen sie garantiert die richtige Auskunft.“
Aufrufe: 025.9.2014, 10:23 Uhr
Stephan LandgrafAutor