2024-05-02T16:12:49.858Z

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8,50 Euro in der Stunde beträgt ab sofort der Mindestlohn in Deutschland. Dies gilt auch für die so genannten Vertragsamateure im Fußball. Da könnte es in Zukunft Probleme geben.  Foto: dpa
8,50 Euro in der Stunde beträgt ab sofort der Mindestlohn in Deutschland. Dies gilt auch für die so genannten Vertragsamateure im Fußball. Da könnte es in Zukunft Probleme geben. Foto: dpa

Mindestlohn verunsichert

Vertragsamateure dürfen ab sofort nur noch eine bestimmte Stundenzahl im Monat arbeiten +++ Das stellt die Vereine vor Probleme

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland das neue Mindestlohngesetz. Fußballvereine sind davon betroffen, wenn sie Vertragsamateure in ihren Reihen haben. Das bereitet Präsidenten und Sportlichen Leitern in der Region Kopfzerbrechen. Der Hintergrund: In den höheren Amateurklassen sind viele Spieler mit einem Kontrakt über mindestens 250 Euro im Monat ausgestattet. Das ist die Mindestvergütung, die bei einer „Anstellung“ als Vertragsspieler gezahlt werden muss. Früher sah man darin eine Art Pauschale, unabhängig davon, wie oft der Spieler im Einsatz ist. Durch das neue Gesetz müssen nun Arbeitsstunden eingehalten und dokumentiert werden. Bei dem festgelegten Mindestlohn von 8,50 pro Stunde dürfen Spieler, die die 250 Euro erhalten, 29 Stunden im Monat arbeiten – das ist mit Training, Spielen, Fahrten und Besprechungen nur schwer einhaltbar.

Beim Bayerischen Fußball-Verband (BFV) melden sich zurzeit zahlreiche Vereine, die Fragen zu dem neuen Gesetz haben. Sprecher Thomas Müther sagt: „Eine verbindliche Rechtsauskunft können wir nicht geben, es kommt immer auf den einzelnen Verein an.“ In vielen Bereichen ist noch unklar, wie sich das Gesetz auswirkt. Gelten Fahrten zu Auswärtsspielen als Arbeitszeit? Wie sind Zeiten im Trainingslager zu bewerten?

Auch bei den Vereinen in der Region sorgt die Einführung des Gesetzes für Verunsicherung. Der Präsident des TSV Aindling, Ludwig Grammer, sagt: „Sicher ist das bei uns ein Thema. Wir haben uns bereits zusammengesetzt und damit beschäftigt.“ Auch mit dem Steuerberater soll über das zukünftige Vorgehen gesprochen werden. Grammer gibt zu bedenken, dass die neue Regelung nicht nur die Fußballabteilung betrifft. Jeder, der nicht ehrenamtlich arbeitet, fällt nun unter das Gesetz, also zum Beispiel auch Reinigungskräfte. Zurzeit trainieren die Spieler der Landesligamannschaft laut Grammer zwei- bis dreimal pro Woche. Da kann es bei Vertragsspielern schon knapp werden, wie eine Beispielrechnung, die der BFV veröffentlicht hat, zeigt. Beim FC Pipinsried bereitet dem Präsidenten Konrad Höß die Einführung des Mindestlohns aber anscheinend kein Kopfzerbrechen.

Der Grund: Er lässt die Mannschaft seit Jahren nur zweimal pro Woche trainieren. Ihm ist es wichtiger, seine Anlage, die er hegt und pflegt, zu schützen. „Im Herbst habe ich sogar einmal ein Training abgesagt, das hat dem Trainer gar nicht gefallen“, sagt der FCP-Präsident mit einem Schmunzeln. Zurzeit sind laut Höß vier oder fünf Spieler Vertragsamateure in den Reihen der Pipinsrieder. Neuzugang Christian Doll gehöre beispielsweise nicht dazu. Vereine in höheren Klassen, die bis zu vier Mal pro Woche trainieren, hätten laut Höß natürlich ein Problem. Er mache sich aber keine Sorgen. „Zur Not wird einfach wieder eine Trainingseinheit abgesagt.“

Robert Lindermeier, Sportlicher Leiter beim FC Affing, will sich demnächst mit dem Steuerberater zusammenzusetzen und über das Thema reden. „Damit wir weiter auf der sauberen Seite sind“, sagt er. Zurzeit sei in Affing nur Marius Kefer als Vertragsamateur angestellt. Der Spieler heuerte nach einem kurzen Gastspiel in Schwabmünchen im August wieder in Affing an. „Aber selbst wenn man nur einen hat, muss man sich darüber Gedanken machen“, sagt Lindermeier.

Zur Verunsicherung trägt auch bei, dass die Sachlage selbst dann nicht eindeutig ist, wenn ein Verein mit einem Spieler einen Vertrag geschlossen hat. Reinhard Grindel ist Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes und wirkte als CDU-Bundestagsabgeordneter an dem Gesetz mit. In einem Interview mit dem BFV sagt er: „Auch Amateur- und Vertragsspieler fallen nicht unter den Arbeitnehmerbegriff, wenn ihre ehrenamtliche Betätigung und nicht die finanzielle Gegenleistung für ihre Tätigkeit im Mittelpunkt steht.“ Bei Vertragsamateuren ist diese Abgrenzung allerdings sehr schwierig.

Aufrufe: 012.1.2015, 14:40 Uhr
Augsburger Allgemeine / Philipp SchrödersAutor