2024-04-23T13:35:06.289Z

Allgemeines
F: Thomas Rinke
F: Thomas Rinke

Mindestlohn schockt Sportvereine nicht

Überwiegende Zahl der Viersener Klubs ehrenamtlich aufgestellt

Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Der Kreissportbund Viersen sieht das nicht als großes Problem für die heimischen Klubs, sie seien personell größtenteils ehrenamtlich aufgestellt.

Als im vergangenen Jahr endgültig das Gesetz zu einem Mindestlohn von 8,50 Euro in Deutschland auf den Weg gebracht wurde, dürften sich die wenigsten Sportvereine Gedanken darüber gemacht haben, dass diese Entscheidung auch für sie massive Auswirkungen haben könnte. Zwar sind die gemeinnützig und zu großen Teilen ehrenamtlich aufgestellt, doch auch bei kleinen und mittleren Vereinen erhalten Übungsleiter, Trainer, Aktive und teils auch Ehrenamtler Geld als eine Art Aufwandsentschädigung. Da die Summen mit Blick auf die geleistete Stundenzahl aber in der Regel unter dem Mindestlohn liegen, hatten vor allem die übergeordneten Sportverbände früh die Gefahr im Blick, dass Vereine durch das neue Gesetz große finanzielle Probleme bekommen könnten. So setzten sie ihre Rechtsexperten darauf an, genau abzuklären, welche Vergütungen vom Mindestlohn betroffen sind. Mit Blick auf die Ergebnisse sieht Klaudia Schleuter vom Kreissportbund Viersen die Lage für die heimischen Vereine relativ gelassen.

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"Von der Struktur her gibt es bei uns vorwiegend kleinere und mittelgroße Vereine. Dort wird der Praxisbetrieb hauptsächlich von Kräften geleitet, die mit Übungsleiterpauschalen bezahlt werden", erklärt Schleuter, "mein Eindruck ist, dass unsere Vereine deswegen vor keine größeren Probleme gestellt werden." Tatsächlich ist es nämlich so, dass pauschal vergütete Übungsleitertätigkeiten (bis 200 Euro monatlich) und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler (bis 60 Euro monatlich) nicht unter das Mindestlohngesetz fallen. Betroffen sind auch nicht Selbstständige sowie Mitarbeiter im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst. Praktikanten nur, wenn sie länger als drei Monate für einen Sportverein im Einsatz wären. Anders verhält es sich allerdings bei einer Teilzeitbeschäftigung und sogenannten Minijobs, die mit bis zu 450 Euro monatlich vergütet werden. In beiden Fällen müssen auch Vereine den Mindestlohn zahlen. Doch selbst das sorgt bei Björn Siegers, Geschäftsführer des ASV Süchteln, nicht für schlaflose Nächte. Sein Verein, der mit gut 3000 Mitgliedern der größte in der Stadt Viersen ist, beschäftigt zwar einige Minijobber, "doch deren Arbeitsaufwand liegt im Rahmen dessen, was der Mindestlohn vorgibt", sagt Siegers. Wer 450 Euro verdient, kann rund 53 Stunden im Monat für einen Verein arbeiten. "Der zu erwartende finanzielle Mehraufwand in diesem Bereich ist für uns zu verkraften", betont Siegers.

Vom neuen Mindestlohngesetz können allerdings auch solche Vereine betroffen sein, die ihre Amateursportler mit Verträgen ausstatten. Das ist häufig bei Fußballvereinen der Fall, die ihren Kickern dann mindestens 250 Euro zahlen müssen. Dafür dürften die bei 8,50 Stundenlohn nur 29 Stunden im Einsatz sein. Eine Zahl, die selbst in unteren Amateurklassen überschritten werden kann. Doch was andernorts laut Medienberichten vom vergangenen Wochenende für große Sorgenfalten sorgt, kann die drei höchstspielenden Fußballklubs aus dem Grenzland offensichtlich nicht schocken. Union Nettetal und die VSF Amern beschäftigen in der Landesliga nach eigenen Angaben keine Vertragsamateure, der 1. FC Viersen nur einen. "Und das auch nur, weil wir dadurch von einer erweiterten Wechselfrist profitieren konnten", erklärt Ronny Mustac in seiner Funktion als sportlicher Leiter der Viersener. "Uns betrifft das Mindestlohngesetz mit Blick auf unsere Spieler nicht", sagt Mustac und stößt damit ins gleiche Horn wie der Kollege Dennis Treker von Union Nettetal und Amerns Trainer Rainer Bruse.

Doch so gelassen das Thema Mindestlohn einige heimische Vereine auch sehen, der Kreissportbund Viersen geht davon aus, dass viele Klubs erst jetzt anfangen, sich mit der Thematik zu beschäftigen und dementsprechend noch Informationen benötigen. "Deswegen werden wir uns bei unserer nächsten Vorstandssitzung noch mal damit auseinandersetzen", sagt Klaudia Schleuter. Im nächsten Infobrief an alle Vereine im Zuständigkeitsbereich des KSB sollen dann auch noch mal die wichtigsten vom Landessportbund NRW zum Thema Mindestlohngesetz zusammengetragenen Fakten übermittelt werden.

Aufrufe: 07.1.2015, 18:10 Uhr
RP / David BeinekeAutor