2024-05-10T08:19:16.237Z

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Mindestlohn gilt nicht für Vertragsspieler

Das hat Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Montag klargestellt.

Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport fallen nicht unter die Mindestlohnregelung. Dies stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Montag in Berlin klar, nachdem es in den Vereinen erhebliche Verunsicherungen gegeben hatte.

Die Vertragsspieler, die Vereinsmitglieder sein müssten, bekämen eine geringe Aufwandsentschädigung und seien in der Regel als Minijobber angemeldet. Die Vereinstätigkeit sei in aller Regel nicht der Hauptbroterwerb.

Nahles hatte sich zuvor mit den Spitzen von Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und Deutschem Fußball-Bund (DFB) getroffen. DOSB-Präsident Alfons Hörmann sagte, diese Regelung betreffe auch die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen, die eine geringe Aufwandsentschädigung bekämen. Man habe eine Regelung für die praktische Arbeit vor Ort gefunden.

DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel betonte, die Regel, bei einem Minijob gelte der Mindestlohn, "gilt für Vertragsspieler nicht". Solche Verträge sollten die Spieler an den Verein binden und hätten mit klassischen Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts zu tun.

Dies gelte im übrigen nicht nur für den Fußball, sondern für alle Sportarten mit Vertragsspielern. Im Fußballbereich gebe es rund 8800 solcher Spieler, die in der Regel um die 250 Euro Aufwandsentschädigung bekämen. Grindel unterstrich zugleich, Angestellte von Vereinen, wie hauptamtliche Platzwarte, fielen jedoch unter die Mindestlohnregelung.

Nahles zeigte sich nach dem Treffen sicher, dass nun die Unsicherheiten in den Vereinen ausgeräumt werden konnten. Der deutsche Sport lebe auch vom Engagement der Ehrenamtlichen. Hörmann machte deutlich, die 90.000 Vereine in Deutschland seien auf diese Menschen angewiesen.

Der CDU-Sportpolitiker Eberhard Gienger sagte, die Vereinbarung sei sinnvoll und ein gangbarer Weg.

Gerade in den unteren Spielklassen war die Verunsicherung groß. Die Spielergewerkschaft begrüßt dagegen den Mindestlohn. Viele Spieler verdienten in den unteren Ligen derzeit vier Euro pro Stunde, arbeiteten aber teilweise hundert Stunden und mehr im Monat unter Profibedingungen.

Nahles war insbesondere aus den Reihen des Koalitionspartners Union wiederholt aufgefordert worden, die Mindestlohnregelungen zu überprüfen.

Ihr Ministerium begleite Einführung und Umsetzung des Mindestlohnes seit 1. Januar intensiv, hielt sie dagegen. Schwierigkeiten würden nicht ausgeklammert. Nahles sagte aber auch, Aufweichungen werde es nicht geben.

Aus diesem Grund betonte sie nach den Treffen mit den Sportverbandsspitzen auch, dass die Verständigung mit DOSB und DFB im Amateurvertragsbereich keine Korrektur ihres Gesetzes bedeute. Es handle sich um eine Klärung. Denn diese Regelungen seien schon in einem Protokoll des Arbeitsausschusses des Bundestages festgehalten worden. Und diese Protokollnotiz sei durchaus verbindlich.

Aufrufe: 023.2.2015, 14:00 Uhr
AZ/ANAutor