"Aus Sicht des FSA hat der Verein bzw. wurde im Verein durch Mitglieder schuldhaft wiederholt und grob gegen Satzungsbestimmungen des LSB verstoßen . Im Jahr 2015 kam es zu einer Häufung von Verstößen gegen das Fairplay sowie grober Unsportlichkeiten und Diskriminierungen. Entgegen der Satzungsregelung des LSB hat sich der Verein als Mitgliedsorganisation pflichtwidrig nicht gegen die den Handlungen seiner Vereinsmitglieder innewohnenden Gewalt und Gewaltverherrlichung gewandt. Der Verein hat diese Handlungen geduldet und unseres Wissens nicht sanktioniert, weshalb er aus Sicht des FSA für die Verstöße mit verantwortlich ist.
Die Handlungen der Spieler der 1. Männermannschaft des FC Ostelbien Dornburg und zumindest eines Vorstandsmitgliedes des Vereins entfalten eine Strahlwirkung auf den gesamten Verein. In der öffentlichen Wahrnehmung wird zudem kein Unterschied zwischen der Handlung einzelner Vereinsmitglieder und der Erscheinung des Vereins bzw. der Wirkung des Auftretens des gesamten Vereins nach außen gemacht. Dies ergibt sich bereits aus der diesbezüglichen Medienberichterstattung.
Ohne die Vorkommnisse wäre es zu einer solchen nachteilhaften und rufschädigenden Berichterstattung nicht gekommen. Die Handlungen der Spieler der 1. Männermannschaft des FC Ostelbien Dornburg und die offensichtliche Duldung durch den Verein hat dazu geführt, dass Mannschaften aus dem KFV Jerichower Land nicht weiter gewillt sind zu Spielen gegen den FC Ostelbien Dornburg anzutreten und Schiedsrichter Spiele mit Beteiligung des Vereins nicht mehr leiten wollen."