2024-04-25T14:35:39.956Z

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LG Hof hebelt Sportgerichts-Urteil aus

Einstweilige Verfügung: SpVgg Bayern Hof erhält abgezogene Punkte vorläufig zurück

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Drei Punkte Abzug, zwei Punkte Abzug und plötzlich gar keiner mehr. Bayernligist SpVgg Bayern Hof hat sich die Möglichkeit des sportlichen Klassenerhalts erstritten. Das Landgericht Hof hat den Einwänden der Hofer Verantwortlichen per einstweiliger Verfügung stattgegeben und das Urteil des Verbandssportgerichts vom 11. Mai nach dem Becherwurf im Ligaspiel gegen Ingolstadt II ausgesetzt. Vorerst wird die SpVgg nun wieder mit 38 Punkten in der Tabelle geführt. Der BFV kündigt indes die Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Verbandssportgericht an, das noch in dieser Woche neu entscheiden soll.

Hofs Klub-Präsident Reiner Denzler darf sich bestätigt fühlen. Vorm Landgericht Hof hat der Bayernligist eine einstweilige Verfügung gegen den Punktabzug erwirkt, den das Verbandssportgericht des Bayerischen Fußball Verbands am 11. Mai gegen die SpVgg Bayern Hof ausgesprochen hatte. Denzler hatte eine Vielzahl von Gründen parat, warum der Punktabzug gegen dessen Verein nicht gerechtfertigt gewesen sei. Hauptgrund für die Einwände Denzlers sei die nicht nachvollziehbare Tatsachenfeststellung der Sportgerichtsbarkeit gewesen - wie es der Jurist ausdrücken würde. Mitunter war nach Aussage Denzlers die Beschaffenheit des Bierbechers, der von einem Zuschauer in Richtung des Schiedsrichter-Gespanns geworfen worden sein soll, Grund genug den Hofer Einwänden stattzugeben. "Wir geben keine Hartplastik-Becher aus auf der grünen Au. Unsere Becher sind reine Papiertiger aus weichem Material und sind nicht geeignet für einen gezielten Wurf", so Hofs Klub-Präsident Reiner Denzler gegenüber FuPa.

Denzler: "Beide Verfahren würden im schnellsten Fall drei Monate dauern."

Von der Möglichkeit ein Sportgerichtsurteil vor einem ordentlichen Gericht überprüfen zu lassen, hat die SpVgg Bayern Hof nun Gebrauch gemacht - mit Erfolg. "Ich bin sehr froh über die Entscheidung der Landgerichts Hof. Ich habe gewusst, dass es diese rechtliche Möglichkeit für uns gibt. Wir haben diese nun ausgeschöpft", so Denzler, der sich als gelernter Jurist in der Materie bestens auskennt, zu FuPa. Im Klartext heißt das: Bayern Hof bekommt die abgezogenen Punkte vorerst wieder zurück und kann demnach sportlich wieder den Klassenerhalt erreichen. Der BFV hat nun die Möglichkeit der einstweiligen Verfügung des Landgerichts stillschweigend zuzustimmen, Bayern Hof reicht Klage ein und dem Eilverfahren würde sich ein Hauptverfahren anschließen, das sich über mehrere Instanzen erstrecken kann. Akzeptiert der BFV die einstweilige Verfügung des LG Hof nicht, muss das zuständige Landgericht in einer mündlichen Verhandlung ein Urteil fällen. "Beide Verfahren würden im schnellsten Fall drei Monate dauern, in der Regel aber rund ein Jahr", weiß der Hofer Präsident.

So oder so geht die SpVgg Bayern Hof nun mit 38 Zählern ins letzte Saisonspiel und kann mit einem Sieg über den feststehenden Bayernliga-Meister FC Ismaning rechnerisch noch den Klassenerhalt oder zumindest die Abstiegsrelegation schaffen. Der Konkurrenz aus Bayreuth, Heimstetten und Aindling, die nun plötzlich wieder vom direkten Landesliga-Abstieg bedroht ist, dürfte die Entscheidung des LG Hof einen kräftigen Tritt auf die Euphoriebremse versetzt haben. Auch an einer möglichen Relegation dürfte die SpVgg nämlich nach dem heutigen Urteil teilnehmen. Für das sportliche Schicksal der SpVgg Bayern Hof ist die einstweilige Verfügung durch das Landgericht Hof nun jedenfalls ein echter Hoffnungsschimmer - erst Recht für Hofs Präsident Reiner Denzler: "Wir würden uns natürlich unheimlich freuen, sollten wir den Klassenerhalt nun doch noch relaisieren können. Wenn wir's im Spiel gegen Ismaning sportlich aber nicht schaffen sollten, müssen wir den Abstieg ohnehin akzeptieren."

BFV reagiert mit Wiederaufnahme des Verfahrens vorm Verbandssportgericht.

Der Bayerische Fußball Verband äußert sich in einer Pressemitteilung folgendermaßen zu den neuesten Entwicklungen: "Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) nimmt zur Kenntnis, dass das Landgericht Hof den Abzug von zwei Punkten und die Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro gegen die SpVgg Bayern Hof durch eine einstweilige Verfügung vom 24. Mai 2011 bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgesetzt hat. Dem Bayernligisten werden die zwei Punkte vorläufig wieder gutgeschrieben. Auf die Angemessenheit des Punktabzugs durch das Verbands-Sportgericht geht das Landgericht Hof nicht ein. In der Begründung seines Beschlusses kommt das LG Hof lediglich zu einer anderen Beurteilung, ob der Becherwurf nach Spielende Personen, die sich auf dem Weg in die Kabine befanden, getroffen hat oder nicht. Dies stellt eine neue Tatsache für das Verfahren vor dem Verbands-Sportgericht dar. Der BFV respektiert die Entscheidung eines ordentlichen Gerichtes. BFV-Präsident Dr. Rainer Koch stellt nach § 46 der Rechts- und Verfahrensordnung des BFV nunmehr einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Verbands-Sportgericht, damit dieses auf der Grundlage der neuen Tatsachenfeststellung erneut über den Fall entscheiden kann. Aufgrund der Dringlichkeit wird das Verbands-Sportgericht schnellstmöglich und noch rechtzeitig vor dem letzten Bayernliga-Spieltag entscheiden."

Aufrufe: 024.5.2011, 18:01 Uhr
Sebastian Ziegert / dmeAutor