2024-04-23T13:35:06.289Z

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F: Rinke
F: Rinke

Last-Minute-Punktabzüge werden Tabellen durcheinanderwirbeln

Den Gruppen- und Verbandsligen drohen zahlreiche Bestrafungen und Punktabzüge wegen der Nichterfüllung des benötigten Unterbaus +++ Heute ist Stichtag für die Abgabe der Meldungen

Der §27 der Spielordnung wird die Tabellen des Ligabetriebs auf Verbandsebene in dieser Saison nochmal ordentlich durcheinanderwirbeln. In dem Paragraphen wird der Unterbau, also die benötigte Anzahl von Jugendmannschaften und Jugendspielern geregelt, die Vereine der Gruppen-, Verbands- und Hessenliga nachweisen müssen. Bei Nichterfüllung der Verbandsvorgaben werden die Klubs mit einer Geldstafe und einem Punktabzug bestraft.

Im Vorjahr waren drei Vereine aus der Region Kassel betroffen. Der BC Sport Kassel, die TSG Wattenbach und der TSV Altenlotheim wurden jeweils mit sechs Punkten Abzug bestraft. In der aktuellen Spielzeit drohen allerdings mehreren Vereinen diese Sanktionen. Aber jetzt Reihe nach.

Was besagt eigentlich der §27?

2. Vereine im Hessischen Fußball-Verband müssen folgenden Unterbau nachweisen. Vereine der a) Hessen-, Verbands-und Gruppenliga (Herren) eine in Konkurrenz spielende Reservemannschaft und zwei Juniorenmannschaften unterschiedlicher Altersklassen b) Hessenliga und Verbandsliga (Frauen) eine Juniorinnenmannschaft

Anrechenbare in Konkurrenz spielende Reservemannschaften sowie anrechenbare Juniorenmannschaften (A-bis E-Junior/innen) müssen mit dem Beginn des Spieljahres, in dem der Unterbau für die vorgenannten Spielklassen erforderlich ist, ununterbrochen bis zum 15. Mai des Spieljahres am Pflichtspielbetrieb teilnehmen.

Junioren-Spielgemeinschaften und Juniorenfördervereine nach §15 a Jugendordnung werden nur angerechnet, wenn der daran betroffene Verein für jede zu stellende Junior/innen-Mannschaft im Sinne von Nr. 2 a) bis b ) insgesamt 10 oder mehr Spieler nachweist. Die Spieler /innen müssen bis zum 15. Mai mindestens 10 Pflichtspie le absolvieren. Die Spieler können sich auf alle Altersklassen von den A- bis zu den E-Junior/innen verteilen. Der Einsatz der Spieler ist dem Verband nachzuweisen.

3. Werden die Voraussetzungen nach Nr. 2 nicht erfüllt, werden der Mannschaft, die den Unterbau nicht erfüllt, am Ende des jeweiligen Spieljahres für die nicht vorhandene Reservemannschaft und den fehlenden oder nicht aus- reichenden Unterbau im Jugendbereich je drei Punkte abgezogen. Außerdem hat der Verein eine Verwaltungsstrafe zu entrichten. Diese beträgt bei Vereinen der Hessenliga (Herren) € 1000, Verbandsliga (Herren) und Hessenliga (Frauen) € 500, Gruppenliga (Herren) und Verbandsliga (Frauen) € 250, jeweils für die nicht vorhandene Reservemannschaft und/oder den fehlenden bzw. nicht ausreichenden Unterbau im Jugendbereich.

Diese Fassung wurde vom Verbandsspielausschuss im Juni letzten Jahres nach intensiven Protesten u.a. des TSV Altenlotheim und auf Antrag des Waldecker Kreisfußballauschusses geändert. Wobei die Antragssteller eigentlich eine komplette Abschaffung des Paragraphen forderten.


Was sind die wesentlichen Unterschiede zur alten Fassung ?

Jugendspielgemeinschaften und Jugendfördervereine müssen weiterhin mindestens 20 Jugendspieler nachweisen, allerdings müssen diese jetzt bis zum 15. Mai jeweils 10 Spieleinsätze nachweisen. Zudem werden nur noch Juniorenmannschaften von den A- bis zu E-Junior/innen berücksichtigt. Die Altfassung schloss noch die F-Junioren ein. Der Einsatz der Jugendpieler ist jetzt von den Vereinen nachzuweisen.
Bei Nichterfüllung werden nur noch drei statt zuletzt sechs Punkte abgezogen.

Wie läuft der Nachweis?

Vereine mit eigenständiger Jugendabteilung werden durch den Verband geprüft. Hier prüft der Verband, ob die gemeldeten und geforderten Jugendmannschaften bis zum 15. Mai am Pflichtspielbetrieb teilgenommen haben. Anders das Vorgehen bei Vereinen, die in einer Jugendspielgemeinschaft oder einem Jugendförderverein spielen. Diese Vereine müssen dem Verband den Nachweis erbringen, dass 20 Jugendspieler mit mindestens jeweils 10 Einsätzen vorhanden sind. Sollte neben einer JSG/JFV eine eigenständige Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen, reduziert sich die Mindestzahl der Jugendspieler auf zehn. Der Stichtag für die Übermittlung der Nachweise ist heute am 18. Mai 2016.

Was passiert jetzt?

Der Verband prüft die eingerechten Unterlagen zeitnah und bestätigt im Idealfall dem Vereinen die Erfüllung. Falls die Bedingungen nicht erfüllt werden oder der Nachweis nicht erbracht wurde, erhalten die betroffenen Vereine die Mitteilung über die Bestrafung gemäss §27. Das soll laut Auskunft des Verbandes noch in dieser Woche erledigt werden. Danach haben die Klubs eine Woche Zeit, um eine Beschwerde beim Verbandsspielausschuss einzulegen. Sollte die Beschwerde abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit innerhalb einer weiteren Woche einen weiteren Widerspruch an das Präsidium des hesssichen Fußballverbandes zu richten.

Erst nach dem Ablauf aller Fristen werden die Urteile dann rechtskräftig. Die Klassenleiter, im nordhessischen Fall der Regionalbeauftrage Horst Riemenschneider, werden dann umgehend die Punktabzüge in die Tabellen einpflegen.


Im Blick auf die Fristen und das bevorstehende Saisonfinale am 29. Mai 2016 könnte das noch eine Verzerrung der Tabellenbilder bedeuten. Gerade im Auf- und Abstiegskampf der Gruppenligen könnten die Punktabzüge noch Relevanz erlangen. Nach unseren Informationen und auf Nachfrage bei einzelnen Vereinen sind bisher mindestens fünf Klubs der Region betroffen. Die Zahl der Bestrafungen wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit darüber liegen. Definitiv wird die offizielle Bestätigung der Punktabzüge durch den Verband aber bestenfalls wenige Tage vor dem Saisonfinale kommen, bestenfalls....

Ist euer Verein auch betroffen? Wir haben uns in den letzten beiden Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt und würden uns über weitere Hintergrundinformationen freuen, um das Thema weiter aufzuarbeiten. Ansprechpartner ist Markus Knauer, Mail: m.knauer@fupa.net, mobil: 0172 5615228




Aufrufe: 018.5.2016, 11:20 Uhr
Markus KnauerAutor