2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines

Kreis Oberhausen/Bottrop nimmt Stellung

Wie ist der Stand in der Kreisliga A?

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Der Kreis Oberhausen hat in einer Mitteilung Stellung zu den Vorgängen der Kreisliga A bezogen. Im Folgenden die Erklärung im Wortlaut:
Bezüglich des nun durch den zuständigen Kreisfußballausschusses angesetzten Spiels zwischen den Vereinen BW Oberhausen und Barisspor Bottrop wird nachfolgendes mitgeteilt: Das Spiel ist für Mittwoch, den 24. Juni (1930 Uhr) auf der Platzanlage des Vereins TuS Grün-Weiß Holten, (Emscherstadion Lützowstrasse 12, Oberhausen) angesetzt.

Die Bezirksspruchkammer hat in der Sitzung vom 17.06.2015 in der Sportschule Duisburg Wedau das Urteil der Kreisspruchkammer Kreis 10 den Einspruch des Vereins Barisspor Bottrop bezgl. der Spielwertung das Spiel VfR 08 II gegen Barisspor Bottrop betreffend aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die Kreisspruchkammer Kreis 10 zurück verwiesen.

Aktuell sind 2 Einspruchsverfahren anhängig, zu beiden Einspruchsverfahren werden von Seiten des Kreisfußballausschusses keine Aussagen gemacht da es sich hierbei um laufende Verfahren handelt. Das Spiel zwischen den Vereinen BW Oberhausen und Barisspor Bottrop steht unter dem Vorbehalt, dass der endgültige Absteiger aus der Kreisliga A erst nach rechtskräftigem Abschluss aller laufenden Verfahren festgelegt wird.

Somit besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Gewinner der Begegnung durch ein rechtskräftiges Urteil der rechtssprechenden Instanz doch Absteiger aus der Kreisliga A sein kann. Wir haben uns dazu entschlossen, das Spiel für den oben genannten Termin anzusetzen. Da wenn wir alle Rechtsmittelfristen abwarten würden, hätte dieses Spiel ggf. erst Ende Juli Anfang August ausgetragen werden können. Zu diesem Zeitpunkt hätten sich vielleicht auch schon einige Spieler aufgrund der unsicheren Situation (Kreisliga A oder B in der Saison 2015/2016 und auch der Abmeldefristen) bei den betreffenden Verein abgemeldet.

Abschließend ist anzumerken, dass wenn durch die dann vorliegenden rechtskräftigen Entscheidungen gänzlich neue Rahmenbedingungen vorliegen sollten wir uns als zuständiger Ausschuss damit umgehend auseinander setzen werden.

Aufrufe: 019.6.2015, 10:11 Uhr
redAutor