2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines

Kockel-Prozess: Oberlandesgericht hebt Urteil auf

Die Männer, die den Ex-KFC-Torwart Ronny Kockel zusammengetreten haben sollen, müssen sich vor dem Landgericht verantworten

Der Prozess gegen zwei Männer, die den ehemaligen Torwart, Co-Trainer, Geschäftsstellenleiter und A-Jugendtrainer des KFC Uerdingen, Ronny Kockel, in der Krefelder Discothek Königsburg im Mai 2011 brutal zusammengeschlagen und -getreten haben sollen, beginnt wieder bei Null.

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat am Dienstag das Urteil des Landgerichtes Krefeld vom September 2013 aufgehoben. In diesem Revisionsprozess hatte das Krefelder Landgericht einen 36 Jahre alten Kölner, der in erster Instanz noch zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, freigesprochen und die 14-monatige Bewährungsstrafe für seinen 29-jährigen Mitangeklagten aus Düsseldorf wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung aus erster Instanz bestätigt. Gegen dieses Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt: Kockel gegen den Freispruch, der 29-Jährige gegen seine Verurteilung. Damit geht der Fall nun zurück ans Landgericht in Krefeld, wo vor einem anderen Richter der Prozess von Beginn an neu aufgerollt wird.

Die Düsseldorfer Richter begründeten ihren Entschluss wenig schmeichelhaft für die Krefelder Richter. Das Urteil gegen den 29-Jährigen sei rechtlich nicht haltbar, da die Begründung Rechtsfehler aufweise, sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht. "Die Beweiskraft hat Mängel", sagte er in der Begründung. Er gehe davon aus, dass mindestens zwei Personen an der Tat beteiligt gewesen sind; dieser Zusammenhang zwischen einem Haupt- und einem Nebentäter sei im Urteil nicht feststellbar. "Und das hätte es sein müssen", sagte der Richter. Auch die Begründung des Freispruchs sei in seiner Beweisführung lückenhaft, so dass auch dieses Urteil aufgehoben werden müsse.

Zudem seien die Düsseldorfer Richter der Auffassung, dass zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit der Aussagen Kockels ein psychologisches und psychiatrisches Gutachten erforderlich sei. "Das hat nichts damit zu tun, dass wir ihnen nicht glauben", sagte der Richter zu Ronny Kockel, der im Gegensatz zu den beiden Angeklagten bei der gestrigen Verhandlung nach Aktenlage dabei war, sondern dass es durch die Schwere der Kopfverletzungen durchaus sein könnte, dass Kockels Schilderungen der Tat möglicherweise lückenhaft seien. "Der genaue Sachverhalt ist aufgrund der verworrenen Situation in der Disco schwierig zu rekonstruieren", sagte der Richter. Doch infolge der schweren Verletzungen und der schwerwiegenden Folgen für Kockel sei es enorm wichtig herauszufinden, wer genau für die Verletzungen verantwortlich sei.

Mit der Aufhebung des Urteils kommt nun der Vorfall bereits zum dritten Mal vors Gericht. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Krefeld im Juni 2012 gegen zwei von vier Angeklagten Haftstrafen zur Bewährung und Geldstrafen ausgesprochen (gegen den 36-Jährigen zehn Monate auf Bewährung und gegen den 29-Jährigen 14 Monate auf Bewährung); zwei weitere Tatverdächtige wurden freigesprochen. Die Staatsanwältin hatte Freisprüche und eine Geldstrafe gefordert. Die Richterin sah es jedoch als erwiesen an, dass in der Nacht Anfang Mai der damalige Torwart in der Diskothek von einem 36 Jahre alten Kölner und einem 28 Jahre alten Düsseldorfer zusammengeschlagen wurde. Zwar habe sich im Prozess nicht klären lassen, wer der beiden Männer getreten und wer geschlagen habe, die Tat an sich aber sei gemeinschaftliche Körperverletzung gewesen, hieß es in der Begründung. Dagegen hatten die Verurteilten Revision eingelegt, und in dieser Verhandlung sprach das Gericht den Kölner frei, während es das Urteil gegen den 29-Jährigen bestätigte - beides ist nun hinfällig und wird in einem neuen Verfahren noch einmal verhandelt.

Aufrufe: 020.8.2014, 22:20 Uhr
Rheinische Post / Oliver SchaulandtAutor