2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines

Keine Punkte nach Schlägerei

Spiel zwischen Schönau und Erfthöhen war abgebrochen worden

Mit jeweils 0:2 Toren und null Punkten wird die abgebrochene Begegnung zwischen dem TSV Schönau und der SG Erfthöhen gewertet. Dies entschied die Spruchkammer des Fußballkreises Euskirchen. Beide Mannschaften erhalten zudem eine Geldstrafe von 100 Euro und müssen je zur Hälfte die Verfahrenskosten in Höhe von 107,80 Euro tragen. Dem TSV Schönau wurde außerdem eine Strafe von 30 Euro wegen fehlender Platzordner bei der Partie auferlegt.

Die B-Liga-Begegnung war am 18. September beim Spielstand von 2:1 für die SG Erfthöhen in der Nachspielzeit vom Schiedsrichter abgebrochen worden. Nach einem Einwurf der SG Erfthöhen war es zu Tumulten auf dem Spielfeld gekommen. Sie führten zu einer Massenschlägerei, an der sich Spieler und Zuschauer beider Vereine beteiligten.

Der Spruchkammervorsitzende Manuel Plützer begründete das Urteil so: „Das Verschulden liegt bei beiden Mannschaften. Die Massenschlägerei wurde von beiden Seiten geführt, das steht für uns zweifelsfrei fest. Das Spiel durfte daher nicht fortgeführt werden.“

Unabhängig von diesen Geschehnissen erhielt Schönaus Trainer Alexander Müller eine Geldstrafe von 50 Euro. Lange vor den Tumulten war er vom Schiedsrichter des Sportplatz-Innenraums verwiesen worden.

Aufrufe: 010.10.2016, 20:00 Uhr
KSTA-KR/Jürgen BudtkeAutor