2024-04-30T13:48:59.170Z

Allgemeines

Kein Sportplatz frei für Schwarz-Weiß Quakenbrück

Fußballer enttäuscht über die Entscheidung der Samtgemeindeverwaltung

Sie würden gerne in Quakenbrück Fußball spielen, haben dafür einen eigenen Verein gegründet, doch etwas Wichtiges fehlt den Akteuren von Schwarz-Weiß Quakenbrück noch – der Sportplatz. Und das gestaltet sich nicht so einfach, wie es sich die Kicker vorgestellt haben.
Denn die Entscheidung der Verwaltung, dem neu gegründeten Verein den sportlichen Betrieb in Quakenbrück zu verwehren, hat in den Reihen des jungen Vereins großes Entsetzen ausgelöst, wie Christos Tsimpliaridis, der 2. Vorsitzende des Vereins, bei einem Besuch in der Redaktion erklärt. „Schon nach dem ersten Gespräch verließen wir enttäuscht den Raum, da wir feststellten, dass die Verwaltung unser Interesse, in und für Quakenbrück Fußball zu spielen, unnötig erschwert“, so der mit der Platzfrage beauftragte Vereinsvertreter.
Die Begründungen seien so für Schwarz-Weiß nicht nachvollziehbar. „Wir junge Erwachsene haben uns aus verschiedenen Nationen zusammengetan, um gemeinsam ein einheitliches, integratives Bild für Quakenbrück abzugeben“, erzählt Tsimpliaridis, der vorher beim Quakenbrücker SC kickte. Dieses „Zeichen des Zusammenhaltes“ sei gerade in Zeiten, in denen in der Öffentlichkeit vermehrt über Flüchtlinge, Neubürger und Willkommenskultur gesprochen werde, wichtig, so der SW-Vize.
Dies habe der Verein auch dokumentiert, als die Mitglieder in der letzten Sitzung des zuständigen Ausschusses zahlreich erschienen seien. „Wir wollten in der Bürgerfragestunde unsere offenen Fragen stellen. Viele wurden von der Verwaltung beantwortet, bei anderen Fragen wurden wir darauf hingewiesen, dass wir rechtlich gegen die Entscheidung der Verwaltung vorgehen können!“, gibt Tsimpliaridis den Verlauf der Sitzung aus seiner Sicht wieder. So sehe allerdings, wie es die SW-Mitglieder empfinden, kein Miteinander in der Stadt Quakenbrück aus. Die zuständige Samtgemeindeverwaltung habe den Antrag des Vereines auf Gewährung von Spielzeiten auf den samtgemeinde eigenen Sportplätzen an der Jahnstraße abschlägig beschieden und dem Verein statt dessen Spielzeiten auf dem Sportplatz in Menslage angeboten. Einen ordentlichen Trainingsbetrieb halten die Kicker dort aber nicht für möglich, denn dort gibt es kein Flutlicht. Der FC Artland habe vor zwei Jahren Spielzeiten auf beiden an der Jahnstraße gewährt bekommen – und dies im Einvernehmen mit dem Quakenbrücker Sportclub.
„Gefreut hätten wir uns auch, wenn der Samtgemeindebürgermeister Poppe sich unseren Antrag genauer angeschaut und diesen nicht einfach weitergeleitet hätte“, so Tsimpliaridis. Der Verein suche allerdings mit den Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und „Die Linke das Gespräch und hoffe auf positive Signale. Schwarz-Weiß Quakenbrück wünsche sich, im Einvernehmen mit dem QSC eine gerechte Aufteilung von Spielzeiten auf den Plätzen zu erreichen.
Das Ziel der Samtgemeinde bestehe darin, dem Verein ein möglichst frühes und konfliktfreies Starten in die sportliche Betätigung zu ermöglichen, heißt es aus dem Rathaus mit Verweis auf die getroffene Entscheidung. Bei der intensiven Prüfung des Antrages seien die vorhandenen Sportflächenressourcen im Bereich der Sportanlage „Am Deich“, jedoch auch insgesamt in der Samtgemeinde Artland in Augenschein genommen worden. Mit den Vereinen in der Samtgemeinde habe die Verwaltung Kontakt aufgenommen, um die Auslastung der Sportflächen auf eine weitere Nutzung hin zu überprüfen. Diese Überprüfung habe ergeben, dass auf der Sportanlage in Menslage, die sich im Eigentum der Samtgemeinde Artland befindet, die Möglichkeit des Trainingsbetriebes für SW Quakenbrück gegeben sei. Ferner stehe in der Sporthalle in Menslage eine Übungszeit freitags zwischen 19 und 20 Uhr zur Verfügung.
Der neu gegründete Verein habe gegen die Entscheidung der Verwaltung, ihm den Sportplatz in Menslage zur Nutzung für Trainings- und Spielzwecke zur Verfügung zu stellen, Widerspruch eingelegt, heißt es auf Anfrage nach dem Sachstand aus dem Quakenbrücker Rathaus. Eine Nutzung der Sportfläche in Menslage sei für den beantragten Trainingsbetrieb (und möglicherweise späteren Spielbetrieb) „geeignet, angemessen und verhältnismäßig“. Die Entscheidung des Samtgemeindeausschusses könne nur mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück angegriffen werden.
Inwieweit so aber ein „konfliktfreies Starten in die sportliche Betätigung“, wie es so schön in einer Sitzungsvorlage des Samtgemeinderates heißt, gewährleistet ist, daran zweifeln die Schwarz-Weißen. Sie haben in den vergangenen Wochen akribisch Daten und Fakten zusammengetragen, um zu untermauern, dass nicht nur in Menslage Kapazitäten frei sind. Und sie hoffen, dass Verwaltung und Kommunalpolitiker doch noch eine erfreuliche Lösung finden.
Aufrufe: 05.4.2015, 10:00 Uhr
Bersenbrücker Kreisblatt Autor