2024-04-30T13:48:59.170Z

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Mehrere Polizeiwagen rückten im Mai 2013 zum Quakenbrücker Sportplatz am Deich aus. Foto: Quakenbrücker SC
Mehrere Polizeiwagen rückten im Mai 2013 zum Quakenbrücker Sportplatz am Deich aus. Foto: Quakenbrücker SC

Juristisches Nachspiel eines Derbys

In Bersenbrück stehen zwei Männer wegen einer Schiedsrichterattacke vor Gericht

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Eigentlich ist es Alltag im Amtsgericht Bersenbrück und nichts Besonderes, dass ein Richter über Delikte wie Betrug oder Körperverletzung urteilen muss. Am Montag aber saßen auf der Anklagebank ein 30-jähriger Fußballspieler und sein Vater wegen grober Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter; der 53-Jährige soll dabei mehrfach seinen Regenschirm als Schlagwerkzeug eingesetzt haben. Der angeklagte Quakenbrücker bestreitet nicht, den 56-jährigen Unparteiischen vor die Brust gestoßen zu haben, geschlagen habe er ihn aber nicht. Was sportgerichtlich bereits zu einer monatelangen Spielsperre geführt hat, soll in erster Instanz auch auf seine strafrechtliche Bedeutung geprüft werden.

In der Sache ging es um den Abbruch eines Spiels der 3. Kreisklasse Nord A zwischen dem mittlerweile aufgelösten FC Artland und dem Quakenbrücker SC III vom Mai 2013. Das brisante Derby hatte auf dem Sportplatz am Deich in Quakenbrück schon hitzig begonnen und war geprägt von vielen Nickeligkeiten. Auslöser für das ,,unwürdige Ende" war ein umstrittener Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit. Mit Fausthieben und Tritten verletzten aufgebrachte Spieler und Zuschauer den Unparteiischen, der zu Boden ging und nur mithilfe von weiteren Zuschauern in die Kabine fliehen konnte. Neben dem Schiedsrichter bekam ein ebenfalls als Nebenkläger auftretender QSC-Spieler Schläge ab; beide waren nach ärztlicher Versorgung mehrere Tage arbeitsunfähig.

Laut mehreren Zeugenaussagen sollen unzweifelhaft der 30-Jährige und sein Vater ,,Rädelsführer" gewesen sein; gegen weitere ,,Übeltäter" ist kein Verfahren anhängig. So bleibt etwa ein Steinwurf in den Stadionkiosk ohne juristische Aufarbeitung. Die Ermittlungen der Polizei, die seinerzeit 20 Minuten nach mehreren Notrufen am wieder beruhigten Tatort eintraf, zogen sich über Monate hin und führten schließlich zur Anklage. Das Amtsgericht hat nun die Aufgabe, Licht in die ,,aus den Fugen geratene Situation" zu bringen. Ein Versuch des Amtsrichters, im Vorfeld alle Beteiligten zu einem außergerichtlichen Vergleich mit der Zahlung von Schmerzensgeld zu bewegen, scheiterte nach Aussage des 30-Jährigen an zu hohen Geldforderungen der Opfer-Seite.

Nach drei Stunden wurde die Verhandlung unterbrochen. Auf Antrag der Angeklagten, die bestreiten, die vorgehaltenen Straftaten begangen zu haben, werden drei weitere Zeugen geladen. Deren Aussage soll Vater und Sohn entlasten und den Vorwurf der Tätlichkeit entkräften. Vor allem der 30-Jährige beklagte, dass er als bekannter Fußballspieler willkürlich zum Täter gestempelt werden solle. Alle an den Übergriffen Beteiligten kämen aus Quakenbrück. ,,Warum kennt ihr nur mich und meinen Vater?", fragte der 30-Jährige die Gegenseite. Die Hauptverhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt.

Aufrufe: 03.3.2015, 16:16 Uhr
Bernhard Tripp / NOZAutor