2024-05-10T08:19:16.237Z

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Relegationsduell mit Nachspiel am Grünen Tisch: Auf dem Platz haben sich die 08er um Jonas Feldhaus (links, im Zweikampf mit dem Aarbergener Christophe Kujawski) in zwei Spielen durchgesetzt.	Foto: rscp / René Vigneron
Relegationsduell mit Nachspiel am Grünen Tisch: Auf dem Platz haben sich die 08er um Jonas Feldhaus (links, im Zweikampf mit dem Aarbergener Christophe Kujawski) in zwei Spielen durchgesetzt. Foto: rscp / René Vigneron

Ein extrem kniffliger Fall

SPORTGERICHT +++ Urteil über Aarbergener Einspruch wohl im Verlauf der nächsten Woche

Rheingau-Taunus. Im Fußballkreis Rheingau-Taunus wird mit Hochdruck recherchiert. Zu klären ist die Frage, warum Leon Hofmann von der JSG Aarbergen nicht im Relegations-Rückspiel gegen den FV 08 Geisenheim (1:0 für die damit aufgestiegenen Rheingauer) mitwirken durfte. Beim Aufrufen des Online-Spielberichts war sein Name mit einem Häkchen versehen und rot gekennzeichnet. Heißt: Der Spieler ist nicht einsatzberechtigt. Daran hielten sich die Aarbergener, traten unter Protest an und legten danach fristgerecht Einspruch gegen die Spielwertung ein.

Vermutlich ist Folgendes passiert: Verantwortliche des TuS Beuerbach, dem möglicherweise künftigen Verein von Leon Hofmann, könnten den Sperrvermerk bei der Online-Bearbeitung im Hinblick auf eine eventuelle Abmeldung des Spielers in Aarbergen ausgelöst haben. Womöglich geschah das im Zuge der am 1. Juni beginnenden Wechselfrist voreilig oder versehentlich. So viel scheint aber auch festzustehen: Hofmann soll in Beuerbach keinerlei Dokumente in Sachen Wechsel-Modalitäten unterschrieben haben.

Stellungnahme ans Sportgricht: Die Beuerbacher haben gestern nun eine Stellungnahme an Sportgerichts-Chef Matthias Hannes geschickt. Auch die Geisenheimer waren gehalten, sich zu äußern. Hannes wird zunächst klären, ob schriftlich oder mündlich verhandelt wird. Die Urteilsfindung in dieser heiklen Sache – hessenweit soll es aktuell fünf ähnlich gelagerte Fälle geben – kann auf eine Neuansetzung oder eine Wertung „wie ausgetragen“ hinauslaufen. Bleibt ferner abzuwarten, ob Beuerbach belangt wird. Wobei allen Parteien die Rechtsmittel-Option bliebe. Matthias Hannes: „Sollte sich herausstellen, dass die Abmeldung des Spielers nicht rechtmäßig war, wäre Beuerbach zu bestrafen. Alles Weitere wäre abzuwägen. Ich bin gespannt, was der Spieler aussagt.“

Geisenheims Coach Oliver Moser hat bereits angekündigt, dass die 08er im Fall einer Neuansetzung nicht antreten würden, er allein aus urlaubsbedingten Gründen gar keine Mannschaft zusammenbekäme. Wobei am Aufstieg der 08er mit einiger Sicherheit nicht gerüttelt wird. Geprüft werden muss vielleicht, ob das Online-Verfahren beim Hessischen Fußball-Verband, wie es Kreisoberliga-Leiter Alfred Hollinger formuliert hat, Schwachstellen aufweist oder noch andere Umstände eine Rolle gespielt haben. Eine Neuansetzung – selbst wenn das Sportgericht sie verfügen sollte – erscheint in Verbindung mit der Wechselphase und den nun auf Pause gepolten Spielern nicht mehr umsetzbar.

Bleibt Aarbergen Kreisoberligist? Vielleicht läuft es darauf hinaus, dass die Kreis-Verantwortlichen nach dem Urteil den Aarbergenern aus sportlichen Erwägungen den Kreisoberliga-Verbleib zubilligen. Die höchste Klasse des Kreises würde dann 18 Teams umfassen. Sollte der SV Presberg den Gruppenliga-Aufstieg schaffen, sind es 17 Clubs.



Aufrufe: 08.6.2017, 11:00 Uhr
Stephan NeumannAutor