2024-05-02T16:12:49.858Z

Ligabericht
Die Kreis-Oberen um Fußballwart Dieter Elsenbast haben eine Beschwerde in Richtung HFV-Präsidium auf den Weg gebracht. F: Rabe
Die Kreis-Oberen um Fußballwart Dieter Elsenbast haben eine Beschwerde in Richtung HFV-Präsidium auf den Weg gebracht. F: Rabe

HFV-Präsidium im Dauerzwist am Zug

RESERVEN IN KONKURRENZ Elsenbast und Co. legen gegen Verbandsentscheid Beschwerde ein

Wiesbaden. Die nächste Runde in Sachen „Reserven in Konkurrenz“ im Fußballkreis Wiesbaden ist eingeläutet: Der Ausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung des Hessischen Fußball-Verbands (HFV) hatte bekanntlich Beschwerden von sechs Wiesbadener Vereinen stattgegeben, ihnen den unbefristeten Verbleib ihrer zweiten Mannschaft in Liga-Wettbewerb zugesichert und damit Einzelfallentscheidungen des Kreisfußballausschusses ausgehebelt.

Entscheidung nicht mit HFV-Satzung kompatibel

Nach dem Eingang der ausführlichen Begründung des Verbandsausschusses haben die Kreis-Oberen mit Fußballwart Dieter Elsenbast sofort eine Beschwerde in Richtung HFV-Präsidium auf den Weg gebracht. „Die Entscheidung des Verbandsausschusses kann einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten und ist aufzuheben. Sie ist formell rechtsfehlerhaft. Es wurden keine Einzelprüfungen, vielmehr wurde eine Gesamtbewertung vorgenommen. An der Beschlussfassung haben sowohl der Verbandsfußballwart als auch sein Stellvertreter teilgenommen, obwohl sie sich im Vorfeld beratend mit den Beschwerde führenden Vereinen getroffen hatten. Entscheidungen, die von befangenen Mitgliedern ergehen, sind aufzuheben. Außerdem ist die Entscheidung nicht mit den Satzungen und Ordnungen des HFV kompatibel. Wo doch im Juni 2016 das Spielgeschehen vom Verbandsausschuss verabschiedet wurde. Somit wird in Wiesbaden nach dieser Saison die C-Liga aufgelöst und mit der B-Liga zusammengeführt. Einhergehend werden die Reserven der Kreisoberligisten aus dem Konkurrenz-Spielbetrieb genommen. Mit den jetzigen Entscheidungen wird dieses Spielgeschehen in Gänze auf den Kopf gestellt“, argument Elsenbast und signalisiert Gesprächsbereitschaft mit den Mitgliedern des HFV-Präsidiums. Notfalls, so der Kreis-Chef, erwäge man den Gang vor ein ordentliches Gericht.

Radeck: Verbandausschuss legitime Beschwerdeinstanz

Der Verbandsausschuss mit HFV-Fußballwart Jürgen Radeck hatte angeführt: „In seiner Begründung zur Ablehnung der Einzelfallanträge der Vereine konnte der Kreisfußballausschuss Wiesbaden keine derart zwingenden Gründe darlegen, die eine Ablehnung rechtfertigen würden. Insofern war dem Begehren der Vereine auf Teilnahme am sportlichen Wettbewerb ihrer Reserven und am Fortbestand der Vereinsstrukturen stattzugeben.“ Ferner verweist Radeck auf Paragraf 3 der Spielordnung und Paragraf 32 der Satzung, demzufolge der Verbandsausschuss „das Spielgeschehen und die Einteilung in Spielgruppen für alle Klasse regelt und den Spielbetrieb der Kreise überwacht. Für Klassen auf Kreisebene entscheidet er auf Vorschlag der Kreise. Als Beschwerde-Instanz ist er berechtigt, von Entscheidungen des Kreisfußballausschusses Wiesbaden abzuweichen.“ Derweil wurde der Einzelfallantrag des SC Kohlheck auf Kreisebene abgelehnt.



Aufrufe: 013.2.2017, 08:00 Uhr
Stephan NeumannAutor