2024-05-10T08:19:16.237Z

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F: volksfreund.de
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Handyvideo-Affäre: Verbandsgericht verhängt Geldstrafen

Betroffene Spieler des SV Leiwen-Köwerich müssen je 150 Euro berappen

Die Spieler des Rheinlandliga-Aufsteigers SV Leiwen-Köwerich, die in die Handyvideo-Affäre verwickelt waren, sind vom Sportgericht des Fußballverbands Rheinland zu Geldbußen verurteilt worden.

Bezüglich des vor einigen Wochen kurzzeitig veröffentlichten Handyvideos, auf dem Spieler des SV Leiwen-Köwerich beleidigende Äußerungen gegenüber Spielern und Spielerfrauen des SV Dörbach getätigt haben, ist das Verbandsgericht des Fußballverbands Rheinland (FVR) zu einem Urteil gekommen.

Die zehn betroffenen Spieler werden jeweils wegen Beleidigung gemäß der Paragrafen 4 Nr.1 d der Verbands-Rechtsordnung sowie 79 der Verbands-Strafordnung zu je 75 Euro sowie zur Zahlung weiterer 75 Euro als Auflage an die Stiftung des Verbands „Fußball hilft“ verurteilt.

Der Fußballverband bezeichnet dies als "relativ milde Strafe". Paragraf 79 der Strafordnung, der sich mit den Themen Beleidigung und üble Nachrede befasst, sieht theoretisch Geldstrafen bis zu 515 Euro sowie auch Sperren vor.

Das geringe Strafmaß beruht nach FVR-Angaben insbesondere darauf, dass sich alle Spieler für ihr Fehlverhalten entschuldigt haben und der SV Dörbach die Entschuldigung akzeptiert hat.

Aufrufe: 029.6.2016, 14:46 Uhr
fupa-redaktionAutor