2024-05-10T08:19:16.237Z

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Andreas Schäfer erhielt eine dreimonatige Funktionssperre F: Meier
Andreas Schäfer erhielt eine dreimonatige Funktionssperre F: Meier

Hammer: Drei Punkte Abzug für Deggendorf

Unzulässiger Spielereinsatz in einem Testspiel - Donaustädter hart bestraft +++ Sportkoordinator Andreas Schäfer drei Monate gesperrt

Das ist ein dickes Ding: der SpVgg GW Deggendorf sind drei Punkte abgezogen worden. Im Juni setzten die Donaustädter bei einem Testspiel bei der SpVgg Landshut, das 0:2 verloren ging, acht Spieler des Jahrgangs 1998 ein, der allerdings erst seit 1. Juli für Spiele im Seniorenbereich spielberechtigt ist. Das Sportgericht der Bayernliga fällte bereits im Juli eine Entscheidung, gegen dass die SpVgg GW Einspruch einlegte. Das Verbandssportgericht bestätigte nun jedoch das Urteil und dem Bezirksligisten sind drei Punkte abgezogen worden. Sportkoordinator Andreas Schäfer (48) wurde zudem mit einer dreimonatigen Funktionssperre belegt.

"Zu dem Privatspiel der 1. Herrenmannschaften der SpVgg Landshut gegen die SpVgg Grün-Weiß Deggendorf 03 am 23.06.2016 meldete der Schiedsrichter, dass er vor Spielbeginn den Mannschaftsverantwortlichen Andreas Schäfer darauf hingewiesen hat, dass acht namentlich bekannte A-Juniorenspieler mit dem Jahrgang 1998 noch nicht das Alter für einen Einsatz im Herrenspielbetrieb vor dem 01.07.2016 besitzen. Der Mannschaftsverantwortliche Schäfer äußerte auf den Vorhalt keine Bedenken, übernahm die Verantwortung für den Einsatz und bestätigte dies entsprechend unterschriftlich. Die Spieler wurden eingesetzt", heißt es in der Schilderung des Sportgerichts. Das Sportgericht der Bayernliga verdonnerte Deggendorf daraufhin laut Satzung zu einem Abzug von drei Punkten, einer Geldstrafe von 100 Euro und einem dreimonatigen Funktionärsverbot für Schäfer. Die SpVgg GW legte Protest ein. "Schäfer räumte den Hinweis des Schiedsrichters uneingeschränkt ein, gab jedoch an, dass er letzte Saison beim BFV nachgefragt und man ihm mitgeteilt hätte, dass während der Übergangsphase vor dem 01.07. die A-Juniorenspieler eingesetzt werden könnten. Gleichermaßen habe ihm ein anderer Funktionär im Juni 2016 auf Nachfrage erklärt, dass in Privatspielen in der Übergangsphase vor dem 01.07. die Spieler Jahrgang 1998 eingesetzt werden dürfen", so der Wortlaut des Sportgerichts.

Das Verbandssportgericht wies die Berufung jedoch als unbegründet zurück. Der Verein hatte zudem angegeben, dass ein kurzfristige Spielabsage nicht zumutbar gewesen sei, Schäfer sich spontan zwischen der Befolgung der Spielordnung und dem Fairplay-Gedanken hätte entscheiden müssen. "Es handelt sich mithin um ein wissentliches und willentliches Ignorieren der Spielordnung, welche in § 34 Abs. 1 SpO klar und unmissverständlich vorgibt, dass A-Junioren des älteren Jahrgangs erst ab 01.07. des laufenden Spieljahrs in den Herrenmannschaften eingesetzt werden können. Diese zentrale Norm der Spielordnung, welche einem langjährigen und mit Spielerverpflichtungen und Passangelegenheiten vertrauten Verantwortlichen bekannt zu sein hat, wurde auch in den letzten Jahren nicht geändert, so das auch hier kein nachvollziehbarere Grund vorliegt, der die angebliche Falschauskunft eines BFV-Funktionärs plausibel machen könnte. Letztlich kann auch nicht die als Fair-Play-Gedanke vorgeschobene Motivation das in größerer Entfernung vereinbarte Freundschaftsspiel, welches hohe Fahrt- und Spesenkosten verursacht hat, nicht kurzfristig absagen zu wollen, als Rechtfertigung für das eigenmächtige Hinwegsetzen über die Bestimmungen der Spielordnung angesehen werden", lässt das Verbandssportgericht verlauten. Deggendorf werden somit drei Punkte aberkannt und Schäfer muss eine dreimonatige Funktionssperre absitzen.

Aufrufe: 03.8.2016, 10:38 Uhr
redAutor