Ramazan Kavgaci, Vorsitzender des SVG, will dieses Urteil aber keinesfalls hinnehmen: "Es kam zu einem Freispruch, aber trotzdem werden wir bestraft. Es hieß, dass die Kammer ein Zeichen setzen wollte und dass wir schon zu oft dort waren. Das macht für mich keinen Sinn und deswegen werden wir dieses Urteil auch anfechten." Der SVG wird also in der nächsthöheren Instanz vor die Bezirksspruchkammer gehen. Kavgaci gehe es dabei ums Prinzip: "Das hat nichts mit der Höhe der Strafe zu tun, wir hätten auch 30 Euro nicht akzeptiert."
Denn dass die Szene, in der sein Spieler dem Schiedsrichter einen Schlag in die Beckengegend versetzt haben soll, so nicht passiert sei, sei nachgewiesen worden. So hätten Spieler und Trainer beider Mannschaften sowie auch anwesende Schiedsrichterkollegen den Angeklagten entlastet. "Die Tätlichkeit war nicht nachzuweisen", sagt der Kammervorsitzende Schmitz. Die Geldstrafe sowie eine zweimonatige Sperre gegen den SVG-Kapitän begründet er so: "Wir konnten nachweisen, dass der SVG den Spielabbruch verursacht hat. Außerdem belegen die Aussagen, dass ein Spieler den Schiedsrichter aggressiv angegangen ist. Im Strafmaß ist natürlich auch berücksichtigt, dass der SVG Wiederholungstäter ist."