2024-05-10T08:19:16.237Z

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Archivfoto: Rinke
Archivfoto: Rinke

Für Vereine könnte es teuer werden

Bestrafung nach Paragraph 31 +++ Nicht spielberechtigte Spieler müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 1500,- rechnen

Der Hessische Fußballverband kann nach Erneuerung der Strafordnung nun €1500,- von nicht spielberechtigten Spielern verlangen. Auch Punktabzug und Spielverbot kann eintreten.
Für Spieler ohne Spiel- oder Einsatzberechtigung wird es demnächst teuer. Zwischen €15,- und €250,- kostet ein Verstoß pro Spieler. Mit dieser Geldstrafe muss der Verein rechnen, sobald das Spiel, trotz fehlendem Spielerpass, Passfoto oder Lichtbildausweis (benötigt bei fehlendem Spielerpass), angetreten wird.
Kann dem Spieler nachgewiesen werden, dass er über seine illegale Verhaltensweise im Bilde war, fällt die Strafe sogar noch umfangreicher aus: Es kommt zu einem Spielverbot von ein bis sechs Monaten. Außerdem muss mit Geldstrafen von bis zu €1500,- und Punktabzug (drei bis 24 Punkte) gerechnet werden.
Aufrufe: 015.7.2015, 15:27 Uhr
Tatjana TeufelAutor