2024-04-30T13:48:59.170Z

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F: Rinke
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Sportgericht entscheidet auf Wiederholung

KOL GIESSEN SÜD: +++ Partie zwischen Obbornhofen/Bellersheim und Bessingen/Ettingshausen/Langdorf wird neu angesetzt +++ Gast erwägt Revision +++

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giessen (rd/tig). Das Spiel der Fußball-Kreisoberliga Süd zwischen der SG Obbornhofen/Bellersheim und der FSG Bessingen/Ettingshausen/Langsdorf wird nach dem Willen der Sportgerichtsbarkeit wiederholt. Das Kreissportgericht mit Joachim Schaffer, Wolfgang Maurer und Burkhard Vogel gab im schriftlichen Verfahren dem Einspruch der Obbornhofener Spielgemeinschaft statt. Was war geschehen? In der Begegnung am 5. März war beim Stand von 1:1 SG-Torhüter Yannik Zander nach einem Foulspiel des Feldes verwiesen worden. Zudem gab es einen Elfmeter. Der wurde verwandelt, die Partie endete 4:1 für Bessingen. „Der Schiedsrichter hat das Geschehen als Notbremse ausgelegt“, sagte Joachim Schaffer auf Nachfrage – und habe in seinem Spielbericht vermerkt, dass er „nach der alten Regel geurteilt“ und damit einen „Fehler gemacht“ habe.

Denn seit dieser Saison hat der Hessische Fußball Verband die „Doppelbestrafung“ modifiziert, die Rote Karte ist nicht zwingend, „es kommt auf das Foul an, in diesem Fall hätte gelb ausgereicht“, sagt Schaffer. „Das Sportgericht hat die fälschlicherweise vom Schiedsrichter verhängte rote Karte gegen den Torwart als spielentscheidenden Regelverstoß angesehen, sodass das Spiel gemäß Paragraph 49 der Spielordnung neu anzusetzen war.“

Die Verantwortlichen der FSG Bessingen sehen das indes anders: „Nach derzeitigem Stand werden wir auf jeden Fall etwas gegen das Urteil unternehmen“, erklärte Spielausschuss-Mitglied Oliver Heil. „Es geht um Prinzipien und ein Regelwerk, das es einzuhalten gilt. Nach unserer Kenntnis ist die Entscheidung des Schiedsrichters nicht mehr anfechtbar, sobald er den Platz verlassen hat. Und in diesem Fall hat er den Fehler erst nach Spielende bemerkt und notiert.“



Aufrufe: 024.3.2017, 11:03 Uhr
Gießener AnzeigerAutor