2024-05-02T16:12:49.858Z

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Auf ein Neues: Die Partie Niedernhausen gegen Hellas muss noch einmal gespielt werden. Foto: Krabler
Auf ein Neues: Die Partie Niedernhausen gegen Hellas muss noch einmal gespielt werden. Foto: Krabler

Niedernhausen gegen Hellas neu angesetzt

Sportgericht: Regelverstoß des Schiedsrichters mit spielentscheidender Wirkung +++ Hellas-Chef Anagnostakis: Gehen bis zur letzten Instanz

Wiesbaden. Neuansetzung verfügt: Das Regionalsportgericht der Fußballer hat in der Besetzung Harald Fischer (Vorsitz), Horst Königstein und Werner Pflaumer dem Einspruch des Gruppenliga-Vierten SV Niedernhausen gegen die Wertung der Partie gegen Hellas Schierstein stattgegeben. Die abstiegsbedrohten Griechen hatten am 9. April mit 2:0 im Autal gewonnen, wobei das zweite Tor in der Nachspielzeit fiel.

Sportgericht erkennt auf Regelverstoß mit spielentscheidender Wirkung

Hintergrund für die Neuansetzung: In den Schlussminuten hatte ein bereits ausgewechselter SVN-Akteur auf der Bank die zweite Gelbe Karte, sprich Gelb-Rot erhalten. Der Referee pochte darauf, dass Niedernhausen als Konsequenz einen Spieler vom Platz nehmen musste. Aus Sicht des Sportgerichts ein klarer Regelverstoß beim Stand von 1:0, der die Neuansetzung aufgrund spielentscheidender Auswirkung rechtfertigt. Mit elf Mann hätte Niedernhausen noch den Ausgleich erzielen können, so der Tenor der Entscheidung.

Hellas-Chef Anagnostakis über Urteil erbost

Was die Hellas-Verantwortlichen keineswegs nachvollziehen können. „Niedernhausen hat korrekt verloren und wir fühlen uns um den Lohn gebracht. Ich werde einen Anwalt beauftragen. Wir werden das bis zur letzten Instanz durchziehen“, kündigt der Steuermann Rechtsmittel an. Nach seinem Dafürhalten hat sich die strittige Szene in der 88. Minute ereignet.

Mohr: Hellas hat nichts falsch gemacht, wir aber auch nicht

Aus Sicht von Niedernhausens Sportchef Stephan Mohr waren 85 Minuten gespielt. Davon abgesehen sagt Mohr: „Mir tut das für Hellas leid. Die Griechen haben nichts falsch gemacht. Aber wir auch nicht. Das ist eben so ähnlich, als ob ein Gewitter zum vorzeitigen Ende geführt hätte oder ein Tor zusammengebrochen wäre.“ Davon abgesehen hätte Niedernhausen im Fall der Neuansetzung nach momentanem Stand noch Chancen, sich an Platz eins oder zwei heranzuschieben, während die Griechen im Abstiegskampf jeden Zähler brauchen. Den Sieg in Niedernhausen ausgeklammert und den einen abgezogenen Punkt wegen des Schiedsrichter-Solls berücksichtigt, weisen die Hellenen nunmehr nur noch 37 Punkte auf.

24. Mai als Termin für Neuansetzung?

Somit wandert der Fall nun mutmaßlich vor das Verbandsportgericht, das zeitnah entscheiden muss. Aus Sicht von Klassenleiter Matthias Bausch käme der 24. Mai als Termin für eine Neuansetzung infrage. Auf jeden Fall müsste das Match vor dem letzten Spieltag (28. Mai) absolviert werden. Sollte das Berufungsurteil – Hellas hat nun sieben Tage Zeit, den Einspruch einzureichen – erst Ende des Monats feststehen, müssten die für Auf- und Abstieg relevanten Partien des letzten Spieltags auf einen späteren Termin verlegt werden. Einhergehend würden die Aufstiegsspiele später stattfinden. Immer davon ausgehend, dass die nächste Instanz das Urteil des Regionalgerichts bestätigt. Wovon angesichts des erwiesenen Regelverstosses auszugehen ist.

Aufrufe: 04.5.2017, 14:10 Uhr
Stephan NeumannAutor