Über folgende Eigenschaften und Fähigkeiten solltest Du verfügen:
Spaß am Umgang mit Kindern und Jugendlichen, sicheres, freundliches und bestimmtes Auftreten auch gegenüber den Eltern
Das Jugend- und Bundesfreiwilligendienstgesetz und der Kinder- und Jugendplan des Bundes regeln die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Auf diesen Grundlagen werden Dir für einen Freiwilligendienst im Sport in Mecklenburg-Vorpommern u.a. folgende Leistungen gewährt:
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Träger, Einsatzstelle und Dir regelt Rechte und Pflichten aller drei Beteiligten.
Das FSJ beginnt am 01.08.2015 bzw. 01.09.2015 und endet am 31.07.2016 bzw. 31.08.2016.
Nähere Infos für Bewerber gibt es unter:
http://www.sportjugend-mv.de/freiwilligendienste/fsj-im-sport/
Aussagekräftige Bewerbungen sind bis 05.06.2015 an die Geschäftsstelle des FC Mecklenburg Schwerin, 19061 Schwerin, Schleifmühlenweg 19, zu richten.