2024-05-10T08:19:16.237Z

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Sieht keinen Ausweg: Andre Niermann . F: Martinschledde
Sieht keinen Ausweg: Andre Niermann . F: Martinschledde

FC Gütersloh eröffnet Insolvenzverfahren

Der Traditionsverein ist zahlungsungsunfähig und ohne Führung: Vorstandsvorsitzender Andre Niermann tritt zurück. Sportlich ist der Zwangsabstieg aus der Oberliga besiegelt.

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Andre Niermann hat die Faxen endgültig dicke. „Ich schmeiße jetzt die Brocken hin und lege das Amt nieder", erklärte der Vorsitzende des FC Gütersloh. „Außerdem zeige die Zahlungsunfähigkeit des Vereins beim Amtsgericht an. Es werden Forderungen an den Verein gestellt, die er nicht leisten kann."

Der seit Sommer 2014 als 1. Vorsitzender des FC Gütersloh 2000 amtierende Niermann erklärte sich bezeichnenderweise gegenüber Pressevertretern: „Wem sonst soll ich in diesem Verein noch Bescheid sagen?" Die rhetorische Frage zeigt nachdrücklich, woran es dem Fußball-Club Gütersloh und seinem Vorstand am meisten fehlt(e): Unterstützung. „Ach ja, Helmut Delker, der mir bis zum Schluss geholfen hat, den rufe ich gleich noch an.

Und unseren Trainer Fatmir Vata, der allen Widrigkeiten zum Trotz eine gute Mannschaft aufgebaut hat, natürlich auch", kündigte der sichtlich angeschlagene 50-Jährige dann doch noch an. „Ich habe keine schönen Weihnachtstage gehabt, sondern mir den Kopf zermartert, wie es weitergehen könnte", erzählte Niermann. „Aber ich habe keine andere Wahl, denn ich muss das aus finanzieller Sicht jetzt zum Abschluss bringen. Und das geht nur durch die Anzeige der Zahlungsunfähigkeit."

Niermann deutete an, dass er mit dem eigenen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Gläubigern jedoch nur zuvorkommen würde. „In zwei Tagen werden Zahlungen an die Verwaltungsberufsgenossenschaft fällig, aber die kann ich nicht leisten, weil unser Konto gesperrt ist." In diese Zwickmühle ist der FC Gütersloh geraten, weil sein ehemaliger Marketingbeauftragter Philipp Frahmke einen Mahnbescheid für einen Pfändungsbeschluss über 15.000 Euro erwirkt hatte. Gegen den legte der FCG zwar Widerspruch ein, trotzdem konnte er danach nicht mehr über sein Konto verfügen.

„Diese Leute machen uns kaputt", schimpfte Niermann über Frahmke und seinen Bielefelder Rechtsanwalt. Die beiden hatten im Lauf des Dienstags ungeachtet ihrer Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des FCG den Vollstreckungsdruck noch einmal erhöht, indem sie mit Pfändungsbeschlüssen für Sponsorenzahlungen an den FC Gütersloh drohten. Weil sie „im Gespräch" seien, wie beide Seiten betonten, hatte es über den Tag hinweg allerdings nach einer gütlichen Einigung über eine Sicherheitsleistung des FCG und die Vereinbarung einer Ratenzahlung ausgesehen.

Aus dem Schneider wäre der Oberligazwölfte damit allerdings noch lange nicht gewesen, denn die Deckungslücke, die sich bis zum Saisonende aus ausstehenden Spielergehältern, Trainerhonoraren, Verbandsstrafen, Versicherungsleistungen und anderen Ansprüchen ergeben, bezifferte Niermann bei „aktuellen Forderungen von um die 20.000 Euro auf irgendwas zwischen 50.000 und 60.000 Euro." Das seien angesichts der Summen, mit denen dieser Verein bereits zu tun gehabt hätte, zwar keine Riesenbeträge. Er sei aber „schon aus Verantwortung gegenüber seiner Firma" nicht mehr bereit mit persönlichen Mitteln einzuspringen, erklärte der Unternehmer.

„Ich trage das jetzt nach draußen, dann erkläre ich die Zahlungsunfähigkeit, und dann gibt es eine Mitgliederversammlung" skizzierte Niermann seine weitere Vorgehensweise. „Möglicherweise gibt es dann nach dem fälligen Zwangsabstieg die Möglichkeit, in der Westfalenliga wieder neu anzufangen, aber das macht nur Sinn, wenn dem Verein dann auch wirklich geholfen wird. Denn um das Problem des Fußballs in Gütersloh auf dem Punkt zu bringen: "Es fehlt an Geld", stellt der von zweieinhalb Amtsjahren enttäuschte Niermann fest.

Zwangsabstieg: die sportlichen Folgen

Wie mit zahlungsunfähigen Fußballvereinen unterhalb der Regionalliga verfahren wird, regelt der Paragraph 6 der DFB-Spielordnung. Dessen Ziffern 1 und 2 werden nachfolgend (sofern sie für den FC relevant sind) im Wortlaut wiedergegeben:

1. Die klassenhöchste Herren-Mannschaft eines Vereins, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder bei dem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, gilt als Absteiger in die nächste Spielklasse und rückt insoweit am Ende des Spieljahres an den Schluss der Tabelle. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend. ...

2. Die von einer solchen Mannschaft ausgetragenen oder noch auszutragenden Spiele werden nicht gewertet. Reinhold Spohn (Herne), Vorsitzender des Fußballausschusses im westfälischen Verband FLVW und Staffelleiter der Oberliga, reagierte gestern erschrocken, aber „angesichts der Vergangenheit" nicht vollkommen überrascht auf die Ankündigung des FC Gütersloh. „Ich werde mich schnellstmöglich mit dem Justiziar des FLVW über die notwendigen Schritte beraten", erklärte er.

Aufrufe: 028.12.2016, 12:55 Uhr
Uwe Kramme / FuPaAutor