2024-03-27T14:08:28.225Z

Analyse

FC Gütersloh am Boden – so könnte er aufstehen

Rücknahme des Insolvenzantrags nur über Sponsoreneinnahmen oder das Darlehen einer Privatbank möglich. Für Insolvenzplanverfahren fehlt ein Vorstand und die Zeit drängt

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Die Initiative der drei K’s, Korfmacher, Kirschner und Kollmeyer, hat monatelang mit einem beispiellosen Engagement an der Rettung des insolventen FC Gütersloh gearbeitet. Trotzdem haben sie schon 21 Tage vor Ablauf der Frist ihr Scheitern eingestanden und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der damit verbundenen Einstellung des Spielbetriebs sowie der Auflösung des Fußball-Oberligisten Ende Mai angekündigt.

Das ist schon wegen der tatsächlich erreichten großen Wirkung in der Öffentlichkeit nicht nur das ehrliche Eingeständnis: „Wir sind mit unserem Latein am Ende“ (Kirschner). Das ist natürlich auch ein „allerallerletzter Hilferuf“ (Korfmacher). Drei Szenarien sind derzeit denkbar, um den Fortbestand des aus SVA, DJK und FCG von 1978 hervorgegangenen FC Gütersloh 2000 zu sichern.

ANTRAG ZURÜCKZIEHEN
„Es kommt doch noch ein Phönix aus der Asche“ (Korfmacher) und stellt dem FC Gütersloh die nach Angaben des designierten Vorstandes an den notwendigen 500.000 Euro noch fehlende Summe von 150.000 Euro zur Verfügung. Die drei K’s könnten dann ihren Weg weitergehen, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Zahlung der Schulden von rund 120.000 Euro zu begleichen und die nächste Spielzeit planen. Aber wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, nachdem sich die Sponsorenzusagen trotz der vielen Aktionen und intensiven Bemühungen in einem sehr überschaubaren Bereich (nach NW-Informationen etwa 200.000 Euro) bewegen? Angeblich konnte selbst auf der höchst professionell aufgezogenen Spenden-Matinee in der Skylobby im März lediglich ein Scheck eingesammelt werden.

DARLEHEN
Nach unseren Informationen gibt es die Zusage einer Privatbank über die Gewährung eines Darlehns in Höhe von 500.000 Euro an dessen Vermittlung mit Heribert Bruchhagen, dem Vorstandsvorsitzenden des Bundesligisten Hamburger SV, auch ein ehemaliger Spieler und Trainer der DJK und des alten FCG beteiligt sein soll. „Auch wenn dieses Darlehn ohne Sicherheiten gewährt würde, und wir damit den Insolvenzantrag zurücknehmen und starten könnten, wir müssen es ja irgendwann zurückzahlen“, heißt es in der Rettungsinitiative.

Für den designierten Vorstand, der sich eine seriöse, verantwortungsbewusste und transparente Vereinsführung als „Grundbedingungen für einen Neustart“ auf die Fahne geschrieben hat, ist das natürlich ein Unding. Das gilt auch, obwohl der Rettungsinitiative nach Informationen der NW belastbare Zusagen für Benefizspiele des FC Schalke 04 und des Hamburger SV und damit zusätzliche Einnahmemöglichkeiten gegeben worden sind. Aber was wäre, wenn sich andere Persönlichkeiten mit weniger Bedenken für ein Vorstandsteam finden würden, die bereit sind, unter diesen Bedingungen den Insolvenzantrag zurückzunehmen und den noch amtierenden 1. Vorsitzenden Andre Niermann abzulösen?

PLANINSOLVENZ
Strategiewechsel – statt der Rücknahme des Insolvenzantrages über eine Zahlung der Schulden würden eine Eröffnung des Verfahrens und ein Insolvenzplan angestrebt. Dem steht vor allem entgegen, dass sich neben den drei K’s auch die anderen Mitglieder der Rettungsinitiative – bislang – ausdrücklich gegen diesen Weg ausgesprochen haben. Voraussetzung wäre außerdem, dass ein Insolvenzplan vorgelegt werden kann, der die Fortführung des Vereins vorsieht. Darüber müsste eine einzuberufende Mitgliederversammlung entscheiden. Weil Andre Niermann ein weiteres Engagement als Vorsitzender – verständlicherweise – strikt ablehnt, müsste zudem ein neuer Vorstand gewählt werden.

Zu beachten wäre bei diesem Strategiewechsel, dass die laufenden Kosten des Vereins bis zur rechtskräftigen Plannahme unwiderruflich von dritter Seite getragen werden. Außerdem müssen die Gläubiger durch einen solchen Insolvenzplan besser gestellt werden, als sie es bei einem Regelinsolvenzverfahren wären. Darüber, ob die vorhandene Masse beim FC Gütersloh überhaupt ausreicht, um ein Insolvenzverfahren einleiten zu können, gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Nach Aussage eines im Umfeld des FCG tätigen Juristen könnte die jedoch mit Massenkostenvorschüssen erreicht werden. Ein Insolvenzplanverfahren über den FC Gütersloh hätte sofort sportrechtliche Konsequenzen: Die erste Mannschaft stände mit seiner Eröffnung als Absteiger aus der Oberliga fest, dürfte aber in der Westfalenliga weiterspielen, wenn es gelingt, den Verein zu erhalten.

Aufrufe: 012.5.2017, 22:00 Uhr
Uwe KrammeAutor