Als „Wiederholungstäter“ in Sachen nicht Erfüllung des Schiedsrichtersolls wurde der amtierende Thüringenmeister mit vier Punkten Abzug bestraft.
Am 31. Mai verhandelte das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes den Fall FC An der Fahner Höhe. Aufgrund fehlender Unparteiischer wurde der Verein bereits Ende Oktober 2016 mit einer Bewährungsauflage und Geldstrafe bedacht. Bis zum 30. Mai hatte der FCAdFH Zeit die Neuausbildung von Schiedsrichtern nachzuweisen. Da dies nicht der Fall war, bekam Fahner Höhe nun eine Strafe von vier Punkten Abzug in der laufenden Saison.
Damit dürfte auch die Meisterschaft der Thüringenliga entschieden sein. Die Mannschaft von Albert Krebs hat nun zwei Spieltage vor Saisonende sechs Zähler Rückstand auf den FSV Wacker 90 Nordhausen II und nur noch theoretische Chancen auf die Titelverteidigung. Ein Punktgewinn für die Regionalliga-Reserve und die Meisterschaft ist entschieden.