Das Sportgericht hat den Einspruch des Verbandsspielausschussvorsitzenden Christian Dusch gegen die Spielwertung von zwei Spielen des SV Solvay Freiburg zurückgewiesen, vermeldet heute der südbadische Fußballverband in einer Pressemitteilung.
In den beiden Spielen hatte in Torhüter Sven Kleinhans (mittlerweile SV Kirchzarten) ein Spieler mitgewirkt, für den der Verein bei der Verbandsgeschäftsstelle einen Vertrag als Vertragsspieler eingereicht hatte. Bis zum Zeitpunkt des Einspruches lagen der Geschäftsstelle die Unterlagen über den Nachweis der erforderlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben jedoch nicht vor.
Auf dieser Grundlage ergaben sich Zweifel an der Spielberechtigung des Spielers. Die Nachforschungen der Sportgerichtsbarkeit förderten zu Tage, dass die Unterlagen vom Verein zwar an den Sportrichter versandt wurden, diese aber nicht an die zuständige Passstelle weitergereicht wurden. Insofern konnten die Zweifel an der Spielberechtigung ausgeräumt werden und der Einspruch wurde zurückgewiesen.
Der SV Solvay Freiburg behält somit die vier Punkte aus den beiden Spielen in der Verbandsliga und beendet die Saison 2015/16 auf dem 11. Rang. Einfluss auf die Abstiegsfrage hätte ein Urteil gegen Solvay allerdings nicht mehr genommen, da nach dem letzten Spieltag der Vorsprung der Freiburger auf die Abstiegsplätze fünf Punkte beträgt, dem Verein im Falle eines negativen Urteils jedoch nur vier Punkte abgezogen werden konnten. Besagter Spieler Kleinhans trug das Trikot des SV Solvay zwar auch in einigen anderen Spielen, Einspruch wurde gegen diese jedoch nicht eingelegt, da die Freiburger Mannschaft diese allesamt verlor und ein Urteil keinen Einfluss auf die Tabelle bedeutet hätte.
Verbandsspielausschuss Christian Dusch begründete seinen Einspruch diese Woche gegenüber der BZ vor dem Hintergrund, Rechtssicherheit für die Zukunft in solchen Fragen zu haben und die Thematik endlich von einem Sportgericht geklärt haben zu wollen.