2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines

Einspruch des SV Beuel abgewiesen

SV Beuel kann aber wieder Berufung einlegen

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Kaum zu glauben, aber wahr: Nach wie vor ist die Wertung des Fußball-Bezirksligaspiels SC Fortuna Bonn - SV Beuel 06 (1:1) vom ersten Spieltag dieser Saison am 25. August 2013 nicht endgültig geklärt.

Nach einer ganzen Serie von Pleiten, Pech und Pannen und mittlerweile auch diversen Sportgerichtsverhandlungen wies nun die Bezirksspruchkammer unter Vorsitz von Norbert Schneider (FSV Neunkirchen-Seelscheid) in der Sportschule Hennef den Einspruch der Beueler gegen die Wertung der Begegnung ab.

Allerdings können die Grün-Weißen erneut Berufung einlegen und vor die Verbandsspruchkammer ziehen. Da beide Teams im Abstiegskampf stecken und die Punkte dringend brauchen, dürften die Mitkonkurrenten nicht gerade erfreut über ein erneutes Hinausschieben der Entscheidung sein, da eine Wettbewerbsverzerrung droht.

Die Fortuna hatte einen nicht spielberechtigten Akteur eingesetzt - allerdings nach Auffassung der Sportrichter unwissentlich. Die Frist für einen Antrag auf eine Neuansetzung des Spiels hatte wiederum der SV Beuel verstreichen lassen - aus Unkenntnis oder, wie Vorsitzender Manuel Lopez bemängelte, da niemand den Verein mittels einer Rechtsmittelbelehrung darauf hingewiesen habe, was zu tun sei.

Aufrufe: 014.5.2014, 07:30 Uhr
General-Anzeiger / leyAutor